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Polizeiliches Führungszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Polizeiliches Führungszeugnis innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 07.12.2010, 16:09
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Polizeiliches Führungszeugnis

Hallo,

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

M wurde vor wenigen Monaten wegen 1,74 Promille Alkohol hinterm Steuer der Führerschein für 9 Monate entzogen. M war nicht vorbestraft und studiert Jura. 40 Tagessätze á 15 Euro Strafe.

Wird die Tat in irgendeiner Form im Polizeilichen Führungszeugniss oder im erweiterten Führungszeugnis stehen, und wenn Ja, werden die Eintragungen irgendwann gelöscht? Ein Eintrag kommt ja eigentlich erst bei mind. 90 Tagessätzen zustande.

Hat die Tat irgendwelche Konsequenzen falls er nach dem Studium die Anwalts- ,Staatsanwalt- oder Richter Laufbahn einschlagen will?

Gruß Liam
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Alt 28.12.2010, 18:06
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AW: Polizeiliches Führungszeugnis

Moin!

ich bin nicht Jurist und kann zu deiner Frage keine konkrete Auskunft geben. Aber aus meiner Beratungstätigkeit in einem kommunalen Gesundheitsamt kann ich folgendes sagen, was viel zu wenig bekannt ist:

Bestimmte Bundesbehörden wie z.B. der Bundesgrenzschutz aber auch Gerichte sind zu unbeschränkten Datenabfragen beim Bundeszentralregister berechtigt. Somit erhalten diese Stellen auch Zugriff auf Daten, die normalerweise zum Schutz des Bürgers in keinem Führungszeugnis erscheinen, beispielsweise Jugendstrafen. In einem konkreten Fall, in dem ich involviert war, ist einem jungen Mann, einem qualifizierten Sprengmeister eines privaten Minenräumkommandos, eine Anstellung beim Bundesgrenzschutz, die ihm mündlich bereits zugesichert war wieder zurück gezogen worden, nachdem dem BGS das "erweiterte" Führungszeugnis des Bewerbers vorlag. Der genaue Grund war über gewisse "Umwege" dann bekannt geworden: Dieser junge Mann wurde im Bundeszentralregister als "geistig behindert" geführt. Der Hintergrund für diesen Eintrag, der da aber m.E. nichts zu suchen hat: Dieser Mann hatte in seiner Kindheit eine Sprachentwicklungsstörung im Sinne einer vorrangigen Stotterproblematik. Aus diesem Grund besuchte er als Kind den Sprachheilkindergarten, als Schulkind dann noch ein Jahr stationär ein Sprachheilzentrum. Die Kosten für solche Massnahmen werden im Rahmen der "Eingliederungshilfe für Behinderte" gem. SGB aus öffentlichen Mitteln finanziert. Ob eine Behinderung im Sinne des SGB vorliegt, entscheidet das jeweils zuständige Sozialamt unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes.
Tja, da hatte nun dieser junge Mann zu Kindeszeiten diesen Stempel der geistigen Behinderung erhalten und ist ihn niemals losgeworden. Welche Eltern denken schon daran, dass ihren Kindern, die einen Sonderkindergarten oder als Integrationskind einen Regelkindergarten besuchen im späteren Berufsleben derartiges widerfahren könnte?
Wir haben besagten jungen Mann, der übrigens nicht die geringsten sprachlichen Auffälligkeiten mehr zeigte versucht, beim BGS mit einem entsprechenden Gutachten zu "rehabilitieren". Vergeblich!
Von daher kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen: Im Bundeszentralregister wird nichts gelöscht! Dieses Beispiel zeigt auch, dass das Bundesamt für Justiz es nicht so genau zu nehmen scheint, was da so alles im Bundeszentralregister aufgenommen wird bzw. aufgenommen werden soll/darf.

Wie gesagt, ich schreibe dies alles nicht als Jurist aber als einer der weiß, wo und welche persönlichen Daten in zunehmenden Ausmass erfasst, per EDV abgespeichert und einem immer größer werdenden Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Hier noch ein paar Hinweise des BfJ zum Führungszeugnis und wer dieses auch in der erweiterten Form anfordern darf:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_11...7952bodyText13
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alkohol, führungszeugnis, polizei

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