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Persönliches: Streitthema zwischen Freunden

Dies ist eine Diskussion zu Persönliches: Streitthema zwischen Freunden innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 17.05.2010, 20:54
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Persönliches: Streitthema zwischen Freunden

Hallo alle zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin. Ich habe einfach nur mal so eine kleine Frage:

Mal angenommen 2 gute Freunde, also Person A und Person B, die seid 11 Jahren Tür an Tür leben und einen Durchbruch machten, um eine WG zu gründen, verstritten sich auf einmal. Über Jahre hinweg wurden Einrichtungsgegenstände (Küche, Wohnzimmer, etc.) gekauft und in den 2 unterschiedlichen Wohnungen, die ja jetzt wegen dem Durchbruch eine ist, untergebracht. Der Streit ist heftig und die Mauer wird wieder hochgezogen, also damit es wieder 2 getrennte Wohnungen sind. Die Kaufverträge dieser genannten Einrichtungsgegenstände sind nur auf Person A, obwohl auch Person B ein paar dieser Einrichtungsgegenstände in der Wohnung hat, aber beide Personen haben dafür bezahlt.

1. Frage: Wer behält das Recht an den Gegenständen?

Nun noch ein Beispiel: Person A und Person B kaufen zusammen ein Auto, also Person A zahlt 60% und Person B 40%. Person A behält den Fahrzeugbrief, während Person B den Schein stehts dabei hat, da Person B mit dem Auto immer zur Arbeit musste. Person B geht aufgrund des Streites zur Polizei und erstattet Anzeige. Person A bekommt Ladung zur Polzei und geht daraufhin zum Anwalt und er würde sagen, er kann nichts machen.

2. Frage: Wer hat das meiste Recht an dem Fahrzeug?


Ich bedanke mich bei allen schonmal im vorraus.
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Alt 18.05.2010, 00:42
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AW: Persönliches: Streitthema zwischen Freunden

vorab: die Frage, wer was / wieviel bezahlt, hat streng juristisch gesehen nichts mit dem Eigentum zu tun;
hierfür ist entscheidend:
wer sollte (nach dem Willen von A und B) Eigentümer werden?
...hierüber werden beide aber vermutlich kein Wort verloren haben. Dann kommt es darauf an, was den Umständen entsprechend wohl "gewollt" war, sprich: worauf hat man sich *stillschweigend* geeinigt?
...und für diese Frage wird die Aufzahlung des Kaufpreises eine ganz maßgebliche Rolle spielen: wenn A 60 % des Kaufpreises gezahlt hat, wird zwischen A und B vermutlich auch stillschweigend gewollt gewesen sein, dass A einen Eigentumsanteil von 60 % bekommt.

(ich vergaß zu sagen: A und B werden an diesen Gegenständen gemeinschaftliches Eigentum haben! ...fraglich wird sein: zu welchen Anteilen?)




Ein ganz praktischer Tipp von mir (hat nichts mit Jura zu tun):

A und B sollten die Gegenstände untereinander "versteigern"!
Beispiel: A bietet 5.000 Euro für das Auto; dann muss B min. 5.100 Euro bieten, um es zu bekommen; dies müsste dann A wiederum mit 5.200 € überbieten, usw. usf...
Das gilt natürlich genauso für alle anderen Gegenstände. ....A und B werden sehen, dass das zu wirklich fairen und allseits befriedigenden Ergebnissen führt!

(Das Problem, dass ursprünglich der Kaufpreis unterschiedlich aufgeteilt wurde, könnte man ja vorher rückgängig machen, z.B. indem die Differenz von B an A vorher ausbezahlt wird (berechnet am jetzigen Zeitwert des Autos, nicht am damaligen Neupreis, wäre mein Vorschlag).)
__________________
Treu & Glauben analog!
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