Dies ist eine Diskussion zu Oh, oh meine erste BGB Klausur... innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Oh, oh meine erste BGB Klausur... Ich studiere im ersten Semester Jura und habe heute meine Abschlussklausur in BGB-AT geschrieben und war gelinde gesagt ein wenig überfordert...und auch deprimiert, da ich gedacht hatte, dass ich mich gut auf die Klausur vorbereitet hätte... naja was soll, Jura ist für mich das geilste Fach der Welt und ich lasse nicht locker, aber ein bitterer Beigeschmack ist schon aufgekommen... Jetzt meine Frage: Ich habe für euch meine Klausur abgetippt. Ist die vom Schwierigkeitsgrad so, wie typische BGB Klausuren im 1.Semester? Ich hab echt viel gelernt, aber ich war von der Masse des Falles derart erschlagen, dass ich irgendwie nicht zustande bekommen habe... bin ich wirklich so untalentiert, oder war die Klausur wirklich so krass? Liebe Grüße und wünscht mir Morgen bei der Strafrecht-Klausur Glück!^^ mfg DarthNeo Die 17 jährige W handelt erfolgreich mit gebrauchten Notebooks. Ihre Eltern, die sie tatkräftig unterstützen, haben sie zu dieser erwerbsmäßigen Betätigung mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ermächtigt. Ein Kunde der W sucht nach einem Notebook der Marke Samsung. W selbst hat dies nicht auf Lager. Daher beabsichtig sie, sich ein solches beim Händler H zu besorgen, der aufgrund seiner außergewöhnlichen Kontakte auch außergewöhnliche Modelle binnen kurzem zu beschaffen vermag. W schickt deshalb ihre 19 jährige Schwester S, der sie die Bestellung wortgenau aufträgt zu H. Insbesondere soll H das Gerät binnen 2 Wochen besorgen, welches nicht mehr als 500 kosten darf. H ist gerade auf einer Messe, so dass S in dessen Ladenräumen ihren gleichaltrigen Klassenkameraden und Enkel des H (E) antrifft. E hilft regelmäßig und zuverlässig in dessen Abwesenheit bei H aus. Irrtümlich übermittelt S dem E, W wolle ein wolle ein gebrauchtes Notebook der Marke Panasonic für max. 500 erwerben. H hat ein solches aber nicht auf Lager. Deshalb sagt E zu S: ,,Sage deiner Schwester, dass wir ein Panasonic Notebook zwar nicht vorrätig haben, aber innerhalb einer Woche für 500 besorgen können, E freut sich über das abgeschlossene Geschäft. S teilt dies W mit, die mittlerweile aber bereits einen preisgünstigeren Anbieter für das Notebook gefunden hat. Aus diesem Grund meldet sich W umgehend bei E und teilt ihm mit, sie wolle ihr Angebot ,,widerrufen´´. Nachdem sich im darauf folgenden Gespräch herausstellt, dass S dem E die falsche Notebook Marke mitgeteilt hat, will die W ihre Erklärung hilfsweise anfechten. E, der weiß, dass H ein gebrauchtes Samsung Notebook zum Verkaufspreis im Fenster zum Preis von 500 liegen hat erklärt W, dass er ihr im Namen des H wie doch ursprünglich gewollt, an Stelle des Panasonic ein gebrauchtes Samsung Notebook für 500 gerne zukommen lässt. W lehnt dies ab und will vom Notebook-Kauf bei H nichts mehr wissen. Hat H einen Anspruch gegen W auf Kaufpreiszahlung? Abwandlung: Welche Ansprüche stünden H zu, wenn S im Geschäft des H nach einen Samsung Notebook gefragt hätte , ein solches zum Preis von 520 vorrätig gewesen wäre und das Gerät mit den Worten ,, Das nehme ich. So gut erhalten wie das ist , zalht W gerne 520!´´ mitgenommen hätte? Bearbeitungszeit: 90 Min Es sind sowohl Ausgangsfall als auch Alternative zu bearbeiten! |
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| AW: Oh, oh meine erste BGB Klausur... Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Oh, oh meine erste BGB Klausur... Gibt es eine Möglichkeit die Lösungsskizze diese Beispielfalles zu erhalten?? |
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| AW: Oh, oh meine erste BGB Klausur... Ach Du meinte Güte! Den Post gibt es ja immer noch!!! Es ist schon irgendwie lustig nach 5 Jahren nochmal zu lesen, wovor man sich als Ersti so gefürchtet hat... Die Klausur habe ich immer noch hier liegen, ich habe damals 7 Punkte dafür bekommen. Die ganzen Bauchschmerzen und Befürchtungen vor der Rückgabe waren also vollkommen umsonst. Hätte ich damals mal die Erfahrungen von heute gehabt...^^ Hattest Recht Remby! Es tut mir sehr leid, aber leider habe ich keine Lösungsskizze bekommen. Wenn Du magst, kann ich den Fall aber morgen oder übermorgen ganz kurz im Rahmen einer Lösungsskizze aufzeigen. |
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