Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag zur Absicherung damit ein "Fremder" keine Forderungen stellen kann? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Mietvertrag zur Absicherung damit ein "Fremder" keine Forderungen stellen kann? Person B und Freund X ziehen in die neu gekaufte Eigentumswohnung von Person A. Person A ist die Mutter von Person B und Freund X ist der Freund von Person B. Person A (die Mutter von Person B) möchte beide mietfrei in der Wohnung wohnen lassen, gegen Übernahme des Hausgeldes und diversen anfallenden Reparaturen. Nun meint Person A (Mutter), dass Freund X evtl Forderungen bei Trennung von Person B stellen kann. Falls Person B etwas zustossen sollte, kann Freund X Forderungen gegenüber dem Wohnrecht stellen? Es exisitiert kein Mietvertrag zwischen den genannten Personen. Soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden, in dem festgesetzt wird, dass Freund X gegen Übernahme des Hausgeldes mietfrei wohnen darf aber bei Trennung keine Rückforderung stellen kann. Muss diese Sache schriftlich abgesichert werden? |
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