Dies ist eine Diskussion zu Literaturfrage innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Literaturfrage Wenn ich aus der JuS Gerichtsurteile zitiere, darf ich sie dann auch im Literaturverzeichnis nennen, auch wenn da kein Autor dazu steht, oder gilt es als Gerichtsurteil, so dass es im Literaturverzeichnis gar nicht genannt wird? Liebe Grüße |
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| AW: Literaturfrage Ist schon etwas länger her, aber vielleicht... Soweit ich mich noch erinnere, stellen Gerichtsurteile jedweder Quelle keine im "Literaturverzeichnis" anzugebende Referenz dar. Urteile sind immer nur in Fußnoten anzugeben (unter detaillierter Fundstellenangabe); alle Aufsätze / Lehrbücher etc. eben im Verzeichnis.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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