Dies ist eine Diskussion zu Landespressegesetz Baden-Württemberg innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Landespressegesetz Baden-Württemberg Das Landespressegesetz sagt Zitat:
KDE |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Verwaltungsgericht, würde ich spontan sagen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Geändert von KDE (01.07.2007 um 12:22 Uhr). |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Ich schaue, was ich tun kann. Denn leider habe ich kaum Ahnung von Verwaltungsrecht.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Zitat:
Aber an sich geht es ja um die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Wenn ich zwar auch denke, dass ausschließlich das Verwaltungsrecht anzuwenden sei habe ich dennoch auch sofort an §112 StPO Verdunkelungsgefahr, der dringende Verdacht, dass der einer Straftat Beschuldigte zur Erschwerung der Wahrheitsfindung Beweismittel vernichten, verändern, beiseiteschaffen, unterdrücken oder fälschen beziehungsweise auf Mitschuldige, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder andere zu solchem Verhalten veranlassen wird. Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund, § 112 StPO gedacht. Lasse mich gerne belehren?????? Interessante Fragestellung. Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg @Mars17 Ich hab mich bei dem Lesen deines Postings gerade schlapp gelacht bei folgendem Gedanken gehen wir davon aus, dass es eine Staatsanwaltschaft ist, die dort versucht zu vertuschen - durch deinen Beitrag würde sich die Frage aufwerfen bei wem man eine Strafanzeige gegen eine Staatsanwaltschaft erstattet KDE Nachtrag Zitat:
so viel wie in den letzten 5 Minuten habe ich schon lange nicht mehr gelacht |
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| AW: Landespressegesetz Baden-Württemberg Es kann jederzeit geklagt werden; einschlägig ist die allgemeine verwaltungsrechtliche Leistungsklage und die ist nicht an Fristen gebunden. Sähe man in der Ablehnung der Info allerdings einen Verwaltungsakt (wobei dies eher abwegig ist), müsste abweichend zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden... Sachlich zuständig wärer -wie zutreffend gesagt- das Verwaltungsgericht.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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