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Kursivdruck im Gesetzestext

Dies ist eine Diskussion zu Kursivdruck im Gesetzestext innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 18:58
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Kursivdruck im Gesetzestext

Hallo zusammen

Ich hab mal eine kurze, vielleicht auch doofe, Frage an euch

Warum sind bestimmte Wörter im BGB kursiv gedruckt?

So z.B. in § 22 S.1 BGB "[...] erlangt in Ermangelung reichsgesetzlicher Vorschriften [...]"
oder
§ 23 BGB "Einem Verein, der seinen Sitz nicht in einem Bundesstaate hat, [...] Rechsfähigkeit durch Beschluss des Bundesrates verliehen werden."

Kann mir das einer Erklären?
Insbesondere warum ist hier von Reichsgesetzen die Rede? Das ganze kommt mir etwas komisch vor

Und ich hab auch so nix dazu gefunden. Alle scheinen das für selbstverständlich zu halten und deswegen sprich keiner darüber
Hätte gerne eine fundierte Erklärung wenn es geht
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Gruß
Lochost

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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 19:21
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Ohne genauere Kenntnis über die tatsächlichen Umstände zu haben, behaupte ich, daß es in historischem Zusammenhang steht und im Gesetzestext noch etwas zu finden ist, was heute nicht mehr existiert / nicht mehr so gehandhabt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 21:08
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Ich muss dazu mal fragen, sind die Stellen denn wirklich in der amtlichen Ausgabe kurisv gedruckt?
Ich hole mir alle meine Gesetzestexte stets aus unserer Bibliotheksdatenbank auf den Monitor und da ist in der Regel nix kursiv wenn es sich nicht gerade um einen Kommentar oder eine Erläuterung handelt.

Malti
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Alt 18.03.2007, 12:50
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Naja in meinem Schönfelder in meinem Kommentar und auch hier auf der Seiste
Sind die entsprechenden Stellen kursiv gedruckt.
Irgend etwas muss das doch heißen...
Ich weiß nur nicht was.
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Gruß
Lochost

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Alt 19.03.2007, 09:23
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Jetzt hab ich nochmal nachgesehen und tatsächlich, im § 22 BGB ist das Wort reichs kursiv geschrieben.
Ist mir bisher noch nie begegnet. Die Mitarbeiter meiner Bibliothek konnten mir aber leider auch keine Erklärung dafür geben.

Malti
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Alt 19.03.2007, 09:29
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Siehste. Sach ich doch *gg*

"Niemand weiß das."
Da hier aber sehr viele Juristen und juristisch interessierte rumlaufen dachte ich das es vielleicht einer von euch weiß. Ich hab schon in der Uni nachgefragt, aber da wusste es auch keiner

Komisch das ist.
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Alt 19.03.2007, 09:49
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Ich hab nochmal ein wenig geforscht.
Wir wissen ja, das das BGB älter ist als die Bundesrepublik. Daher gab es damals viele Reichsgesetze auf die Bezug genommen wurde. Irgendwann 1958 ist wohl festgelegt worden, dass man dies redaktionell bereinigen möchte. Da das aber leider nicht von heute auf morgen geht wurde der kursivdruck an diesen Stellen eingeführt. Wenn möglich soll bei künftigen Änderungen die heute aktuelle Formulierung (z.B. Bundes-) eingeführt werden.

Also quasi nur eine Art Gedächtnisstützte.

Malti
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  #8 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 10:00
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Aha. Wo hast du das her?
Ist zumindest eine gute Erkllärung
Dann hätten die das ja bei der letzten Schuldrechtsreform 2001 gleich mal machen können *gg*

Danke für die Antwort.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 12:07
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Zitat:
Zitat von Lochost
Aha. Wo hast du das her?
Von einem unserer Hausjuristen.
Ich habs hier nur verkürzt wiedergegeben aber für mich klingt es plausibel.

Malti
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 13:08
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AW: Kursivdruck im Gesetzestext

Jup. Ist auf alle Fälle ne plausible Erklärung.
Endlich konnte mir das mal jemand sagen

Danke nochmal
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