Dies ist eine Diskussion zu Kursivdruck im Gesetzestext innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Kursivdruck im Gesetzestext Ich hab mal eine kurze, vielleicht auch doofe, Frage an euch ![]() Warum sind bestimmte Wörter im BGB kursiv gedruckt? So z.B. in § 22 S.1 BGB "[...] erlangt in Ermangelung reichsgesetzlicher Vorschriften [...]" oder § 23 BGB "Einem Verein, der seinen Sitz nicht in einem Bundesstaate hat, [...] Rechsfähigkeit durch Beschluss des Bundesrates verliehen werden." Kann mir das einer Erklären? Insbesondere warum ist hier von Reichsgesetzen die Rede? Das ganze kommt mir etwas komisch vor ![]() Und ich hab auch so nix dazu gefunden. Alle scheinen das für selbstverständlich zu halten und deswegen sprich keiner darüber ![]() Hätte gerne eine fundierte Erklärung wenn es geht
__________________ Gruß LochostSklaven können nicht atmen in Barsaive. Sobald sie unsere Luft atmen sind sie frei. Sobald sie unseren Boden betreten fallen ihre Ketten ab. Earthdawn forever, Baby! |
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Ohne genauere Kenntnis über die tatsächlichen Umstände zu haben, behaupte ich, daß es in historischem Zusammenhang steht und im Gesetzestext noch etwas zu finden ist, was heute nicht mehr existiert / nicht mehr so gehandhabt wird. |
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Ich muss dazu mal fragen, sind die Stellen denn wirklich in der amtlichen Ausgabe kurisv gedruckt? Ich hole mir alle meine Gesetzestexte stets aus unserer Bibliotheksdatenbank auf den Monitor und da ist in der Regel nix kursiv wenn es sich nicht gerade um einen Kommentar oder eine Erläuterung handelt. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Naja in meinem Schönfelder in meinem Kommentar und auch hier auf der Seiste Sind die entsprechenden Stellen kursiv gedruckt. Irgend etwas muss das doch heißen... Ich weiß nur nicht was.
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Jetzt hab ich nochmal nachgesehen und tatsächlich, im § 22 BGB ist das Wort reichs kursiv geschrieben. ![]() Ist mir bisher noch nie begegnet. Die Mitarbeiter meiner Bibliothek konnten mir aber leider auch keine Erklärung dafür geben. Malti
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Siehste. Sach ich doch *gg* "Niemand weiß das." ![]() Da hier aber sehr viele Juristen und juristisch interessierte rumlaufen dachte ich das es vielleicht einer von euch weiß. Ich hab schon in der Uni nachgefragt, aber da wusste es auch keiner ![]() Komisch das ist.
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Ich hab nochmal ein wenig geforscht. Wir wissen ja, das das BGB älter ist als die Bundesrepublik. Daher gab es damals viele Reichsgesetze auf die Bezug genommen wurde. Irgendwann 1958 ist wohl festgelegt worden, dass man dies redaktionell bereinigen möchte. Da das aber leider nicht von heute auf morgen geht wurde der kursivdruck an diesen Stellen eingeführt. Wenn möglich soll bei künftigen Änderungen die heute aktuelle Formulierung (z.B. Bundes-) eingeführt werden. Also quasi nur eine Art Gedächtnisstützte. Malti
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Aha. Wo hast du das her? Ist zumindest eine gute Erkllärung ![]() Dann hätten die das ja bei der letzten Schuldrechtsreform 2001 gleich mal machen können *gg* Danke für die Antwort.
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Zitat:
Ich habs hier nur verkürzt wiedergegeben aber für mich klingt es plausibel. Malti
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| AW: Kursivdruck im Gesetzestext Jup. Ist auf alle Fälle ne plausible Erklärung. Endlich konnte mir das mal jemand sagen ![]() Danke nochmal
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