Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist bei Internet-Partnervermittlungsagentur rechtens? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Kündigungsfrist bei Internet-Partnervermittlungsagentur rechtens? da das Internetrecht nich nicht ausgereift ist, bin ich für jegliche Hinweise dankbar. Nehmen wir an, folgende Geschicht hat sich ereignet: Nach dem Testversuch und der Mitgliedschaft bei einer renomierten Partnervermittlungsagentur musste Person A feststellen, dass es nicht ihr/sein 'Ding' ist und hat diese zunächst widerrufen, da noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Der Widerruf wurde nicht bestätigt, daher erneuter Versand sowie Kündigung der Mitgliedschaft per email. Die Telefonhotline war ständig besetzt, postalische Anschrift lag nicht vor. Die Mitgliedschaft wurde dann auch zunächst für die ersten 3 Monate genutzt und bezahlt und nach vermehrten emails auf Nachfrage der Kündigung kam zum Ende des Monats eine Bewantwortung die den Eingang der letzten mail bestätigte, allerdings zu spät(1o. 2 Tage), da ja 5 Tage vor Ablauf der Frist gekündigt werden musste. Nun weigerte sich Person A, weitere 3 Monate zu zahlen, da weder die Leistung in Anspruch genommen wurde (da auch der Account gesperrt und kein Interesse) als auch das Widerrufsschreiben wohl angekommen sei, dies aber nicht einer Kündigung entspricht und wir gesagt von seiten Person A vermehrt Kündigungsmails ausgegangen sind, allerdings der Eingang von seiten des Internetpartners als 'zu spät' bestätigt wurde. Frage: muss Person A zahlen ? bzw. auf Inkassoschreiben reagieren ? Danke für Hinweise ! |
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