Dies ist eine Diskussion zu Kniffige Frage Internetkonzept innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Kniffige Frage Internetkonzept Bin neu hier im Forum und hoffe der Post passt in die Forenrichtlinien. Ich hätte eine Frage zu einem Konzept: Angenommen ich würde eine Internetseite erstellen, auf denen es Besuchern möglich wäre, für eine kleinen Geldbetrag diverse Dinge hochzuladen. Die Speichermöglichkeit wäre allerdings begrenzt. Jetzt kommt meine Frage: Wäre es erlaubt, zum Beispiel damit zu werben, dass, wenn die Speicherkapazität ausgeschöpft ist von den Gesamteinnahmen z.B. 40% an eine Person verlost werden. Also ich meine damit 1000 Kunden nutzen den Service und die Kapazitäten wären ereicht. Nun würde ich eine Person von den 1000 Kunden auslosen der von den Gesamteinnahmen einen Teil bekommt. Wäre dies in Deutschland möglich? Oder geht es nicht, da es als Glücksspiel bezeichnet wird? Lieben Gruß |
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| AW: Kniffige Frage Internetkonzept Nach dem Gesagten ist das ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel, weil der Ausgang der Verlosung nicht von der Geschicklichkeit oder irgendwelchen Fähigkeiten der Teilnehmer abhängt, sondern vom Glück ("Wer läd am schnellsten alles voll"). Aber mehr fiktive Details wären zur genauen Einschätzung hilfsreich.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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