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Klausur Strafrecht - Hilfsgutachten

Dies ist eine Diskussion zu Klausur Strafrecht - Hilfsgutachten innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 02.06.2010, 13:07
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Klausur Strafrecht - Hilfsgutachten

Hey Leute,

ich habe vor wenigen Tagen eine Klausur im Strafrecht für den kleinen Schein geschrieben. Dort sollte laut Fallfrage auch eine Person geprüft werden, die am Ende tot war. Ich habe diese Person auch ganz normal geprüft, allerdings übersehen und deshalb nicht erwähnt, dass es sich dabei um ein Hilfsgutachten handelt, da besagte Person schon tot ist.
Wisst ihr, ob das großen Abzug gibt oder nur eine Formalie ist zu erwähnen, dass es sich um ein Hilfsgutachten handelt?
In den Konkurrenzen habe ich erwähnt, dass der Tote auf Grund seines Ablebens nicht bestraft werden kann.
Danke im Voraus
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