Dies ist eine Diskussion zu [Kaufvertragsrecht] im BWL Studium Semester 1 innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| [Kaufvertragsrecht] im BWL Studium Semester 1 Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich des Kaufvertragsrechts, dass wir zur Zeit im 1. Semester (BWL) behandeln. Ich poste mal zur Verständnis den Fall: "K erklärt dem V, dass er einen neuen PKW für eine Reise durch Afrika kaufen möchte. Darauf bietet ihm V einen Geländeweagen für 50.000 Euro an. K erklärt darauf, dass er den PKW kaufen würde, wenn ihm der V den technisch einwandfreien technischen Zustand des PKW`s und eine Laufleistung des Motors von zumindest 100.000 km zusichern könnte. V sichert dies dem K zu und K nimmt darauf das Angebot des V an. Nach 10.000 km und 3 Monaten nach dem Kauf fällt der Motor auf der Reise durch die Sahara aus. K lässt sich und den Geländewagen für 20.000 Euro ausfliegen. K fragt Sie, welche Rechte ihm gegen V zustehen. " Wir haben geprüft ob dies ein Sachmangel nach BGB 434 ist und sind zu dem Schluss gekommen nein weil es zum Gefahrenübergang lief. Dies bringt mich auf meine Frage. Sobald ein Gut beim Gefahrenübergang läuft liegt also kein Sachmangel vor und ich muss im Gesetz BGB 443 auf die Beschaffenheits und Haltbarkeitsgarantie prüfen ob ein Mangel vorliegt? Weil nicht definiert ist ob ein Privatmann oder Unternehmer das Auto verkauft hat, findet keine Beweislastumkehr (476 BGB) statt und das Verbrauchsgütergesetz findet keine Anwendung. Für die übernommene Garantie liegt ein Mangel nach BGB 443 vor und somit kann er durch die Pflichverletzung aus dem Schuldverhältnis Schadensersatz verlangen nach BGB 280 - ist dies richtig so oder habe ich hier etwas ausser Acht gelassen? Danke schon mal im Voraus. |
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| AW: [Kaufvertragsrecht] im BWL Studium Semester 1 Kann keiner sagen ob die Schlussfolgerung ungefähr richtig ist . Der Fall ist wahrscheinlich prüfungsrelevant bzw. so ein ähnlicher kommt dran wäre also sehr zu Dank verbunden wenn jemand mir weiterhelfen könnte. |
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