Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag entstanden oder nicht Hilfe innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Kaufvertrag entstanden oder nicht Hilfe ich sitze vor einer Aufgabe bei der ich nicht weiss wie ich sie angehen soll. hoffe hier kann jemand bhilflich sein. zum SV: G verkauft dem U ein Grundstück mit Hausm, welches mit zwei Briefhypotheken belastet iHv insgesamt 200.000€. Am 1. Juli 2008 einigen diese sich vor dem Notar über den Eigentumsübergang, dabei werden die Hypotheken dem Kaufpreis angerechnet und U zahlt nur noch 300.000€ an G. Sie einigen sich das U die Hypotheken rechtzeitig zum 1.4.2009 dem Darlehensgeber O zurück zahlt. Seiner Pflicht kommt er nicht nach. G zahlt dann selbst, 20.000€ (hypothek 1) am 18.4.2009 und den Rest am (2. Hypothek) 180.000€ 20.4.2009. G ist nur Scheinerbe und mit Erbschein legetimiert. Ein Widerspruch der waren Erbin ist eingetragen, jedoch wurde U dennoch als Eigentümer ins GB eingetragen. Nachdem G die Darlehensschuld beglichen hat,, möchte er wissen, ob er sich an U schadlos halten kann. Welche Ansprüche stehen ihm hierfür zur verfügung?? Puuuuuuuuuuuuuuh ![]() Also meine Prüfung beginn ich mit §§ 280, 281 SE sdL. Dieser setzt ein SV voraus. G war aber nicht Eigentümer des Grundstücks, er hatte es geerbt laut einem veralteten Testament. Die wahre erbin hat einen Widerspruch eintragen lassen. Meine Frage ist, ob der KV überhaupt gültig ist?? ich komm nicht weiter. Bringt bitte einer Licht ins Dunkel Mfg VIT |
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