Dies ist eine Diskussion zu Kann man mit der Erfahrung eines Kollegen werben? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Kann man mit der Erfahrung eines Kollegen werben? die Überschrift ist etwas verwirrend, aber wusste nicht wie ich das in Kurzform schreiben sollte. Nehmen wir mal an, jemand (Chef) hat eine Dienstleistungsfirma. Dieser Jemand stellt eine als Teilzeitkraft o.ä. ein, der schon 30 Jahre Erfahrung in dem Gebiet hat. Kann der Chef bzw. dieser jemand z.B. auf der Internetseite mit 30 Jahren Erfahrung werben? Also sowas wie .... "Wir bieten Ihnen 30 Jahre Erfahrung" o.ä.? :-) Gruß Tancok |
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| AW: Kann man mit der Erfahrung eines Kollegen werben? Zitat:
Hier würde ich den Werbeslogan als irreführend und abmahnträchtig werten, da der Satz "Wir bieten Ihnen 30 Jahre Erfahrung" eher impliziert, dass das gesamte Geschäft (und nicht nur ein Mitarbeiter) schon 30 Jahre (erfolgreich) Bestand und Erfahrung hat. Dies ist auch deshalb problematisch, da dem Kunden hiermit auf einer falschen Grundlage sozusagen eine bestimmte Art an Solidität vermittelt wird. Natürlich heißt das jetzt nicht, dass man auf den geschäftlichen Internetseiten nicht grundsätzlich mit seinen Mitarbeitern werben darf. Eventuell könnte man daher schreiben "Unser Experte Meister Müller steht Ihnen mit seinen 30 Jahren Berufserfahrung auch in kniffligeren Angelegenheiten zu Verfügung" Nachdem Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen eine teure Angelegenheit sind, rate für die gesamte Internetpräsenz einen Rechtsanwalt, der im Bereich des IT-Rechts tätig ist zu Rate zu ziehen. Also dann liebe Grüße Siobhan |
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