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Interessengemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Interessengemeinschaft innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 09:31
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Interessengemeinschaft

Wer kann mir erklären, was der Unterschied zwischen einem VEREIN und einer Interessengemeinschaft ist ?
Wer vertritt eine IG ? Wer ist haftbar ? Was darf eine IG ??
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 12:25
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AW: Interessengemeinschaft

Ein Verein ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Eine Interessengemeinschaft kann eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) sein. Häufig ist eine Interessengemeinschaft rechtlich gesehen auch nichts weiter, als ein Zusammenschluss von Menschen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 12:50
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AW: Interessengemeinschaft

okay, aber wer haftet bei einer IG ?
Hat die IG einen Vorstand ? Muß die IG irgendwo gemeldet sein ?

Wie ist es vor dem Finanzamt ? Wie wird eine IG dort geführt ?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 15:08
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AW: Interessengemeinschaft

Eine Interessengemeinschaft gibt es rechtlich gesehen nicht. Das ist eine nicht juristische Bezeichnung eines Personenzusammenschlusses, aus dem sich keinerlei Rückschlüsse auf den Rechtscharakter des Zusammenschlusses ziehen lassen.

Entweder handelt es sich um einen lockeren Zusammenschluss einiger Leute, bei denen es an einem Rechtsbindungswillen fehlt. Dann handelt es sich um ein rechtliches Nullum, ein Nichts. Beispiel wäre ein wöchentlicher runder Tisch, an dem mehrere Personen ihre Erfahrungen austauschen. Der runde Tisch ist rechtlich betrachtet NICHTS. Jede daran beteiligte Person handelt auf eigene Verantwortung.

Ist ein Rechtsbindungswille gegeben und liegen auch die sonstigen Voraussetzungen vor, kann es sich (je nach verfolgtem Zweck) um eine GbR handeln.

Aber wie gesagt: Allein aus der Bezeichnung "Interessengemeinschaft" kann man nicht auf die Rechtsnatur des Zusammenschlusses schließen.
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