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Informations und Aufklärungspflicht der G.Krankenkassen

Dies ist eine Diskussion zu Informations und Aufklärungspflicht der G.Krankenkassen innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 11.03.2008, 13:37
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Informations und Aufklärungspflicht der G.Krankenkassen

Hallo, bräuchte mal eine Einschätzung bitte,

seit April 2007 gilt, das Selbständige die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, geringere Krankenkassenbeiträge zahlen.
Ich habe zufällig durch eine Freundin davon erfahren und bin ein wenig verwundert das mich die Krankenkasse davon nicht informiert hat.
1 Frage:
Ist sie nach der Aufklärungs und Informationspflicht nicht eigentlich dazu verpflichtet mich über soetwas zu unterrichten ?

Ich habe eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge von April bis August 2007 gefordert, jedoch lehnt die Krankenkasse dies ab da sie nicht Rückwirkend auszahlen. Man hat mir zwar ein Formular geschickt das ich für zukünftige Beitragsberechnungen ausfüllen soll aber das ist ein Witz denn ich lebe seit September 2007 in einer Bedarfsgemeinschaft und habe somit kein Anrecht mehr auf den vergünstigten Beitragssatz.
2 Frage:
Ist es rechtens das die Krankenkasse zu unrecht einbehaltene Beiträge nicht zurückzahlen muß ? Ihr ist ja durch den ESB von 2006 bekannt gewesen das mein Einkommen unter 1800 € liegt , hätten Sie da nicht den Beitrag von sich aus anpassen müßen (unter vorbehalt) bis der ESB 2007 eingereicht worden wäre ?

Vielen Dank für eure Meinung !!
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