Dies ist eine Diskussion zu Hilfe- gibt es hier Strafrechtsexperten?? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Hilfe- gibt es hier Strafrechtsexperten?? Ich sitze gerade vor meiner HA und habe ein paar Probleme mit dem Sachverhalt. A ist hauptberuflich Handtaschendieb und hat nun auch noch einen Komplizen B eingestellt der für seine Dienste bezahlt und in die Pläne eingeweiht wird. B sitzt immer im laufenden Auto während A zur Tat schreitet. Eines Abends möchte A der O einen Rucksack entreißen von welchem er weiß dass dieser mit Drogen gefüllt ist(da Drogenszene). O ist jedoch verdeckte Ermittlerin der Polizei und setzt sich heftig zur Wehr. Schließlich schafft B es loszufahren, O wird mitgerissen und erleidet eine schwere Gehirnerschütterung. Mit überhöhter Geschwindigkeit fährt B den X auf dem Zebrastreifen tot. X wurde jedoch von seinem Hund auf die Straße gerissen und Bhätte auch bei normaler Geschwindigkeit nicht halten können. Halten müssen hätte er aber trotzdem da auch Y die Straße überqueren wollte (ihm geschieht nichts.) Strafbarkeit von A und B nach dem StGB?? Oh Gott- hier kann man doch nicht einfach nur Diebstahl und Körperverletzung prüfen. Drogen, Polizei... ich weiß dass solche Fälle anders gehandhabt werden. Sollte jm auch nur eine leide Idee haben, ich bin für jegliche Anregungen dankbar. Stehe nämlich noch ganz am Anfang mit der Arbeit... LG |
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| AW: Hilfe- gibt es hier Strafrechtsexperten?? HI, arbeitstechnisch solltest du Tatkomplexe bilden und die dann systematisch abarbeiten. Dann werden dir noch jede Menge Tatbestände ins Auge springen. Genau arbeiten und insbesondere die Art der Begehung unter die Lupe nehmen. Hier solltest du sicherlich auch bedenken, dass das Fahrzeug zur Tatbegehung benutzt wird, + dass man hierdurch auch bei O eventuell an gewisse Straßenverkehrsdelikte denken sollte. Ich glaube nicht, dass hier die Schwierigkeit in dem Auffinden von Straftatbeständen liegt, sondern eher im Problemkreis Täterschaft/ Teilnahme und der gegenseitigen Zurechnung verortet ist. Grundsätzlich wirst du dir überlegen müssen, wie der angedachte Tatbeitrag des B zu bewerten ist. Also hat er Tatherrschaft? Arbeitet er am Plan mit? Ist er gleichberechtigter Täter, Angestifteter, Beihelfer? Wie verhält es sich bei dem letzten Tatabschnitt... hat der A etwas damit zu tun? Gehört das noch zum Tatplan. Wie sieht es für den B aus.... selbst wenn er normal gefahren wäre hätte er den X überfahren. Trotzdem Strafbarkeit, weil er für den Y hätte anhalten müssen? Für den Einstieg: 1. Tatkomplex: Einstellen des Komplizen 2. Tatkomplex: Rucksack entreißen von O und schwere Gehirnerschütterung 3. Tatkomplex: Tod X Zebrastreifen zu Guter letzt noch folgende Tipps: Das BTMG brauchst du nicht zu prüfen...die Drogen sind nur ein Hinweis auf einen Straftatbestand. Konkurrenzen am Ende der einzelnen Tatkomplexe nicht vergessen, wirst sehen, dass der Diebstahl hier zurücktritt (deswegen nur ganz kurz in der Klausur anprüfen) Also dann liebe Grüße Siobhan |
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