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Hausverbot

Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 05.08.2010, 15:49
Junior Mitglied
 
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Hausverbot

Herr X hat am Telefon vom GF der Filiale erklärt bekommen, dass er ihm hiermit ein Hausverbot ausspricht.

Vorausgegangen waren mehrere Emailkontakte, in dem Herr X seine Enttäuschung über die gekaufte Ware zum Ausdruck brachte und später sich über einige Formulierungen im Schriftverkehr beschwerte.
Herr X hat mehrfach versucht, die übergeordnete Stelle zu erreichen, um sich über die Behandlung als Kunde zu beschweren.
Eine Mitarbeiterin fängt das ab und Herr X bekommt, wenn überhaupt, eine Antwort von dem GF, über den sich Herr X gerade beschwert.

Der GF behauptet stets, es sei alles gesagt zu dem Thema.
Aber auf die Widersprüchlichen Äußrerungen hat er nie reagiert.

Herr X sieht das als „Trick" des Geschäftes, sich reklamierende Kunden per Hausverbot vom Hals zu halten.

Was tun. Ich habe doch weiter nichts getan, kein Diebstahl, keine Beleidigung, keine Schlägerei und und ...

Muß man das schriftlich erhalten mit einer Belehrung, was passiert wenn....

Herr X ist 68 Jahre und weiß gar nicht, in welche Falle er geraten kann.

Der GF hat ein komplettes Email von Herrn X weitergeleitet, ohne ihn zu fragen.
Darf er das aus Datenrechtsgründen?
__________________
MfG
Etzel
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