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Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 16:55
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Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Hallo Forum,

ich würde mich über Bewertung des nachfolgenden sehr freuen. Konnte den Sachverhalt leider nicht ganz zuordnen, deshalb schreibe ich ihn in das allgemeine Forum.

A möchte mit mehreren Helfern einen sogenannten "Bierkastenlauf" organisieren. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, sondern nur auf Studenten der örtlichen Hochschule beschränkt. Startpunkt liegt in der Satdt und Zielpunkt ist eine nichtöffentliche Freifläche der Hochschule. Um nicht eine ungenehmigte Versammlung (Bezüglich Startpunkt) abzuhalten, möchte A die Veranstaltung bei der Polizei vorher anmelden. Um sich abzusichern möchte A dass alle Teilnehmer der Veranstaltung einen "Haftungsausschluss" unterzeichnen. Dieser enthält beispielsweise Punkte wie: "Mir ist bekannt, dass ich auf eigene Verantwortung an dieser Veranstaltung teilnehme. Ich erkläre dass ich in guter physischer und psychischer Verfassung bin. Ich hafte für Schäden, die durch mein Verschulden entstehen. ....

Kann A von den Teilnehmern verlangen, solch einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen?

Hat ein solcher Haftungsauschluss Gültigkeit, falls Teilnehmer doch Schaden irgendeiner Art verursachen sollten, oder Teilnehmer selber zu Schaden kommen (ohne das A diesen Schaden herbeiführt)? Falls ja, wie hätte A diesen Haftungsausschluss zu formulieren, damit dieser Bestand hat?

Kann die Polizei/Ordnungsbehörde A untersagen die Veranstaltung abzuhalten?

Vorab schon mal vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 18:32
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Was soll den Start-und Preisgeld sein???
Da lässt sich eine derartige Sammelversicherung einkalkulieren!
Der Polizei ist dies sicherlich "wurscht", das es unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist.
Somit ist dies wie Sackhüpfen bei mir im Garten

Lg. aus München
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 18:42
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Startgeld könnte bei ca. 30 Euro pro Team liegen. Das erscheint vielleicht etwas teuer. Wenn man aber bedenkt, dass A auch noch abschliessendes Grillen mit Liveband für die Teilnehmer kostenlos organisiert, rechtfertigt das den Preis. Das Preisgeld könnte A in Form goldgelben Naturalien verleihen
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 18:50
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Wer darf dann das warmgeschüttelte Bier trinken????

Habt ihr schon einen prominenten Schirmherrn überhaupt????

Lg. aus München
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Alt 05.05.2007, 19:04
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Ziel der Veranstaltung soll es ja sein, dass die Teilnehmer mit einer leeren Kiste ankommen, was dann auch das warme Bier ausschliesst. Für den Rest des Abends könnte A einen Kühlwagen organisieren. Auf eine Schirmherrschaft wird gänzlich verzichtet
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Derlei lässt man sich doch schon mal von einer Brauerei sponsern????!! >TIPP

Das ganze wie ein Verkehrs -Parcours gestaltet, somit gewinnt ihr sogar die Herzen des hiesigen Polizeipräsidenten?
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Alt 05.05.2007, 19:14
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Generell würde A das ja anpeilen. Allerdings wäre das zu kurzfristig. Hinzu kommt, dass die lokale Plörre nicht in solchen Mengen trinkbar ist und dann auch noch Paracetamol verteilt werden müsste...
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  #8 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 19:23
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AW: Haftungsausschluss bei privater Veranstaltung

Na also, jeder der Startgeld bezahlt versichert, dass er freiwillig an einem Hindernislauf teilnimmt, welcher er selbst zu vertreten und zu versichern hat, sollte er sich das Bein vertreten oder gar das Genick brechen

Kurzfristige Sponsoren wären: Eisdielen, Metzger (Fleischer), Getränkeabholmärkte, ... also alle welche keine Konzernleitung untertänigst nachfragen müssen, sondern Ware aus dem Hausbestand vorrätig halten und für Namensnennung gerne spendieren!

Lg.
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