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Grundstück vs Entschädigung

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück vs Entschädigung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 14.12.2008, 22:04
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Grundstück vs Entschädigung

In einem Testament erbt E ein halbes, unbebautes Grundstück und möchte seine Hälfte behalten .
Die Erbengemeinschaft will verkaufen. Ein Käufer möchte gerne das ganze Grundstück kaufen. Er ist aber auch lediglich mit der anderen Hälfte zufrieden und darf die Hälfte von E pachten.

Kann E seine Hälfte vom Grundstück behalten, wenn man es nach §1752 BGB ( § jetzt aus dem Gedächtnis) teilt, oder muß er einem Verkauf zustimmen und mit dem halben Kaufpreis entschädigt werden.

Eine Teilung ohne Wertverlust sei möglich.

E hat schließlich ein halbes Grundstück geerbt und keine Entschädigung.

Die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung mit ungewissem Ausgang sei mal ausgeklammert.

Wird ein Testamentsvollstrecker in irgendeinerweise haftbar, wenn er ultimativ eine Zustimmung von E zum Verkauf fordert, weil irgendwas passieren würde. (Himmel stürzt ein oder so)

Vielen Dank
pauline

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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 22:22
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AW: Grundstück vs Entschädigung

Zitat:
Zitat von paulineJ
[SIZE=2]In einem Testament erbt E ein halbes, unbebautes Grundstück und möchte seine Hälfte behalten .
Die Erbengemeinschaft will verkaufen. Ein Käufer möchte gerne das ganze Grundstück kaufen.

Kann E seine Hälfte vom Grundstück behalten, wenn man es nach §1752 BGB ( § jetzt aus dem Gedächtnis) teilt, oder muß er einem Verkauf zustimmen und mit dem halben Kaufpreis entschädigt werden.
Die Teilung kann ebenfalls nur mit Zustimmung aller Eigentümer vollzogen werden (wenn dies überhaupt möglich ist).

E kann nicht zum Verkauf gezwungen werden. Ob diese Haltung sinnvoll ist, sei dahingestellt (ggf. Zwangsversteigerung).
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