Dies ist eine Diskussion zu Gebühren gemäß RVG innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Gebühren gemäß RVG Ich wüsste mal gerne wie hoch die Gebühren laut RVG wären, wenn es um eine Forderung um ca. 25,- geht. Ist es angemessen aus einer 25,- forderung 80,- zu machen? also eine 55,- Gebühr zu verlangen? Zudem hoffe ich, dass ich im richitgem Forum bin. Danke schon mal im voraus! |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Wenn ich mir beim Verzehr eines Kaubonbons (Preis: 0,05 EUR das Stück) eine Plombe ziehe, kostet der Zahnarzt doch auch wesentlich mehr als die 5 Cent. Nach der Gebührentabelle des RVG ist die Gebührenhöhe bei Streitwerten zwischen 0,01 EUR und 300,00 EUR identisch. Der in der Frage angegebene Betrag kann je nach Fallgestaltung hinkommen. Oder waren Sie der Meinung, eine anwaltliche Tätigkeit, die eine Sache im Umfang von 25,00 EUR betrifft, koste nur - sagen wir: 90 Cent? |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Danke erstmal! In diesem fiktiven Fall geht es darum, wie ein Inkassoüro arbeitet, da diese sich ja an den Gebühren der RVG halten müssen. Also, ist es rechtens wie das Inkassobüro abgerechnet hat. Übrigens, war meine Anfangsfrage wie hoch die Gebühr gemäß RVG sind, klasse dass sich bei solchen fragen gleich eine paar "Staranwälte" um ihr honorar gebracht fühlen. |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Die 55.- dürften überhöht sein, es sollte eine Gebühr von 39 EUR anfallen, nebst USt, wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist....
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Aber dass sich Inkassobüros an das RVG halten müssen, ist mir neu. |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Gebühren gemäß RVG Zitat:
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