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Gebühren gemäß RVG

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren gemäß RVG innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 19:51
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Gebühren gemäß RVG

Moin!
Ich wüsste mal gerne wie hoch die Gebühren laut RVG wären, wenn es um eine Forderung um ca. 25,- € geht.
Ist es angemessen aus einer 25,- € forderung 80,- € zu machen? also eine 55,- € Gebühr zu verlangen?

Zudem hoffe ich, dass ich im richitgem Forum bin.

Danke schon mal im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 21:42
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AW: Gebühren gemäß RVG

Wenn ich mir beim Verzehr eines Kaubonbons (Preis: 0,05 EUR das Stück) eine Plombe ziehe, kostet der Zahnarzt doch auch wesentlich mehr als die 5 Cent.

Nach der Gebührentabelle des RVG ist die Gebührenhöhe bei Streitwerten zwischen 0,01 EUR und 300,00 EUR identisch. Der in der Frage angegebene Betrag kann je nach Fallgestaltung hinkommen. Oder waren Sie der Meinung, eine anwaltliche Tätigkeit, die eine Sache im Umfang von 25,00 EUR betrifft, koste nur - sagen wir: 90 Cent?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 23:07
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AW: Gebühren gemäß RVG

Danke erstmal!

In diesem fiktiven Fall geht es darum, wie ein Inkassoüro arbeitet, da diese sich ja an den Gebühren der RVG halten müssen.

Also, ist es rechtens wie das Inkassobüro abgerechnet hat.

Übrigens, war meine Anfangsfrage wie hoch die Gebühr gemäß RVG sind, klasse dass sich bei solchen fragen gleich eine paar "Staranwälte" um ihr honorar gebracht fühlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 23:15
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AW: Gebühren gemäß RVG

Die 55.- dürften überhöht sein, es sollte eine Gebühr von 39 EUR anfallen, nebst USt, wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist....
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 00:59
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AW: Gebühren gemäß RVG

Aber dass sich Inkassobüros an das RVG halten müssen, ist mir neu.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 07:34
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AW: Gebühren gemäß RVG

Zitat:
Zitat von marcdsl
Aber dass sich Inkassobüros an das RVG halten müssen, ist mir neu.
Wie so vieles: Deren Gebühren werden dem Gegner unter Scadensersatzgesichspunkten auferlegt, undd a gilt die Schadensminderungspflicht - die ist verletzt, wenn höhere Gebühren kassiert werden wollen
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 07:57
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AW: Gebühren gemäß RVG

Zitat:
Zitat von hoshi26
Klasse, dass sich bei solchen Fragen gleich eine paar "Staranwälte" um ihr Honorar gebracht fühlen.
Darum geht es nicht. Die Ausgangsfrage war so formuliert, als schien sie Ausdruck krasser und zugleich eigensüchtiger Fehlvorstellungen darüber, was eine anwaltliche Dienstleistung kostet - von der von einem anderen User mit Recht angesprochenen Frage der Kostendeckung ganz zu schweigen. Dieses Forum ist der rechte Ort, um gegen die Billigheimer-Mentalität derer, die von allem dem Preis kennen aber von nichts den Wert, zu Felde zu ziehen. Dass den Fragestellern, die ein solches Weltbild pflegen (oder ihre Fragen zunächst so formulieren als pflegten sie es), hier im Forum der Kopf zurecht gerückt wird, dürfen diese durchaus als Dienstleistung in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse verstehen. Oder, einfacher ausgedrückt: Wissen macht Ah!
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