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Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen

Dies ist eine Diskussion zu Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 19:33
Boardneuling
 
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Thumbs down Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen

Hallo zusammen,

heute wende ich mich an Euch mit einer Frage, welche für den Kläger eine Zwickmühle darstellt, da dieser am Ende seiner finanziellen Belastung steht:

Der Kläger hat eine über 20-seitige Klage nebst 50 Anlagen (sämtliche Nachweise, Reparaturen etc.) eingereicht:

- Er hat sich einen angeblich unfallfreien Pkw von einer angeblichen Privatperson für knapp 4000 € gekauft; "laut Vorbesitzer unfallfrei" im Kaufvertrag; allerdings war das Auto nie auf diesen Verkäufer zugelassen, von wegen Ehefrau / Scheidung etc.; 2 Wochen hatte der Verkäufer es maximal in seinem Besitz;

- Innerhalb von etwas über einem Jahr musste der Kläger ca. 2000 € Reparaturen investieren. Nur technisch defekte Teile; das Auto war im Originalzustand und ist es auch weiterhin; aber so ziemlich alles war daran kaputt;

- Der Kläger hat zuletzt festgestellt, dass das Fahrzeug für nicht mal die Hälfte mit mitunter defekten Dingen verkauft worden ist; des Weiteren als UNFALLWAGEN, was auch der Vorbesitzer schriftlich bestätigt hat; es liegen Reparaturrechnungen des Herstellers für über 10 000 € vor, wonach das Auto repariert worden ist; aber keine Nachweise sind vorhanden, von wem der Verkäufer das Auto oder wieviel gekauft hat;

- Der Kläger hat den Verkäufer zur Rückabwicklung und Wandlung wegen Betruges und arglistiger Täuschung aufgefordert; dieser reagierte nicht;

Das Problem ist: Das Gericht setzt den Kläger extrem unter Druck. Der Kläger hat auf unzählige Urteile, u.a. vom BGH etc. verwiesen, dass bei solchen EXTREMEN Reparaturkosten und den extremen Totalschäden und Unfällen zuvor, verwiesen, wonach der Verkäufer nichts davon wissen MÜSSE etc.; aber der Kläger soll nachweisen, dass der Verkäufer getäuscht hat und selbst bei seinem Kauf wusste, dass es ein UNFALLWAGEN ist. Der Kläger soll auch Voraussetzungen nachweisen, dass er zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist.

Außerdem soll der Kläger genaue Nutzungspauschalen angeben; der Kläger vermutet, dass es so eine Art Tabelle "wie viel hat Dein Auto an Wert verloren durch Deine Nutzung in Deinem Besitz" existiert.

Der Kläger hatte aufgrund der Höhe der Klage mehrere Hundert EURO im Voraus bezahlen müssen (Gerichtskosten); er glaubt nun, dass er verlieren könnte.

Er weiß einfach nicht mehr weiter; was soll er tun? Die Klage war ausführlicher als man sich vorstellen kann.

PKH bekommt er nicht, einen RA kann er nicht zahlen.

Vielleicht hat jemand einen Tipp für den Kläger? Er wurde arglistig getäuscht und betrogen.

lg
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 20:47
V.I.P.
 
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AW: Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen

Warum bekommt er keine PKH? Im Umkehrschluss muss angenommen werden, dass er sich den RA leisten kann...und er sollte Beweis dafür antreten, dass der Verkäufer wusste, dass ein Unfallwagen verkauft wurde - durch Benennung des Vorbesitzers, der den Erstverkauf als Unfallwagen bezeichnet hat.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 20:49
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AW: Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen

Aber der Vorbesitzer hat das Fahrzeug (Kaufvertrag liegt dem Gericht vor) an ein Autohaus XY verkauft - und von da an hört hören die Spuren auf...
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 20:33
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AW: Ganz großes, unlösbares Problem: Klage und Druck vom Gericht wegen Unfallwagen

Guten Abend zusammen,

es gibt Neuigkeiten.

Der Verkäufer hat jetzt erst zugegeben, dass er den Streitgegenstand von eben dieser Firma selbst gekauft hat, wo die Spur des Klägers geendet hat.

Auch hat der Verkäufer jetzt erst zugegeben, dass ihm von dieser Firma selbst mitgeteilt wurde, dass ein (angeblich) geringer Schaden vorhanden war.

Der Kläger scheint nun gute Chancen bei Gericht zu haben.
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