Dies ist eine Diskussion zu Fragen zu Klausur innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Fragen zu Klausur ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand finden würde, der 10 min Zeit hat um mal über diese Klausur fliegen würde um evtl ein paar Fragen zu beantworten zu können. Also die aktuelle Situation: M hat keine Klausur in seinem WR lk geschrieben. Eigentlich hatte er sich gut vorbereitet und auch ein gutes Gefühl. Selbst nach der Klausur. Als er diese jedoch zurückbekam, gab es eine Punkte, in die Meinung des Lehrers anders war als die von M. Deshalb das misserable Ergebnis von nur 5 Punkten. Da der Lehrer aber eigentlich ein guter Typ ist, wollte M nicht einfach auf ihn zugehen und alles anzweifeln was er angestrichen/bewertet hat. Da man leider keine Dateien anhängen kann, hier die Hauptpunkte: Kollegiat K (19 jahre) kauft ein Comicheft am 30.10 zum Preis von 75-unter Eigentumsvorbehalt beim Anbieter V. Das Heft wird am 11.11 zugestellt mit dem Hinweis:"rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen" 1.3: K erzählt seinem Freund J von dem Geschäft. J ist auch begeisterter Sammler und möchte K das Heft abkaufen. K lässt sich auf das Geschäft ein und verkauft das Heft obwohl er selbst noch nicht gezahlt hat. Stellen sie alle zwischen K und Mike abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und die sich daraus ergebenden Eigentum uns Besitzverhältnisse dar. Gedankengang von M: das im text extra erwähnt wird dass er seinem Freund J von dem geschäft erzählt(samt eigentumsvorbehalt) , ist das geschäft unwirksam, da man selber eigentümer sein muss um etwas verkaufen zu können. V ist bis zu Bezahlung weiterhin eigentümer, K besitzer. Der lehrer wollte aber hören: da es sich um den gutgläubigen erwerb handelt is das geschäft wirksam --> 0/6 punkten Wie war das zu verstehen, dass er seinem Freund von dem Geschäft erzählt? War M's interpretation falsch?? vielen dank schonmal im voraus, lg |
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| AW: Fragen zu Klausur Zitat:
Die genaue Begründung kannst Du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C...htberechtigten und http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/4628 |
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| AW: Fragen zu Klausur Danke f.d. Links, aber eigentlich weiß ich ja schon was es mit dem gutgläubigen erwerb etc auf sich hat. Genau das war das Problem. M hatte es so verstanden dass er davon wusste und deswegen das Rechtsgeschäfft ungültig ist. Schließlich steht ja im Text extra erwähnt dass er seinem Freund von dem Kauf berichtet. Der Lehrer hatte es aber nur gemeint, dass er beiläufig zu seinem Freund erwähnt hat, dass er das Heft gekauft hat. Wie hättet ihr es verstanden? Wie es vom Lehrer verlang war, oder wie es M verstanden hat? |
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| AW: Fragen zu Klausur Zitat:
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| AW: Fragen zu Klausur Wie gesagt, genau das ist mein Problem. Auszug aus dem Oiriginaltext: 1.3: K erzählt J von seinem Kauf.... Mehr steht nicht dabei. M hat es so interpretiert, dass auch vom Eigentumsvorbehalt berichtet wurde. Vom lehrer war das jedoch nur so gemeint, dass K zu seinem Freund meint: ey ich hab ein comic gekauft, oder zumindest so in etwa. Durch die verschiedene Interpretationsweisen kam es zu eben dazu, dass M eine andere Lösung hatte und folglich zu 0 punkten. Nun meine Frage Wie hättet ihr es verstanden, wenn im text einfach nur steht: "K erzählt J von seinem Kauf." Also weder ausdrücklich gesagt wird, dass er seinem Freund davon berichtet, noch ausdrücklich gesagt wird, dass sein Freund davon nichts weiß. |
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| AW: Fragen zu Klausur Okay, ich würde es in dem Fall auch so interpretieren wie es der Lehrer gemeint hat. K erzählt seinem Freund von dem Kauf, weil dieser selber Comicfan ist. Über die Zahlungsmodalitäten zu sprechen finde ich eher ungewöhnlich. Oder sagst du zu deinem Freund:" Schau mal, das habe ich mir unter Eigentumsvorbehalt gekauft." Eher nicht, oder |
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| AW: Fragen zu Klausur Ja stimmt schon, aber nichts desto trotz geht doch nicht eindeutig aus dem Text hervor, dass er seinem Freund nicht davon erzählt. Schon garnicht wenn extra dabeisteht "er erzählt seinem freund von dem kauf". Und M's lösung war ja nicht falsch oder? Sondern er hat den Text nur anders verstanden als der Lehrer. Wenn M es wohl wirklich drauf anlegt, wird er am Ende noch 2 punkte mehr bekommen und von 5 auf 7 punkte hochkommen, jedoch erst nach einer langen Diskussion mit dem Lehrer. Und das wird sich wohl nicht lohnen, da die Kollegstufe gerade erst begonnen hat und es sich um einen LK handelt, oder? M wird wohl nocheinmal den Lehrer darauf hinweisen, ob er die Aufgaben das nächste mal nicht klarar stellen kann und den Rest einfach so lassen wie es ist. Wird wohl das klügste sein?! |
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| AW: Fragen zu Klausur Zitat:
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| AW: Fragen zu Klausur Zitat:
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