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Frage zum Gehalt von Anwälten

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Gehalt von Anwälten innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 18:26
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Frage zum Gehalt von Anwälten

Hallo alle zusammen,
hab nochmal eine Frage:
Verdient ein "normaler" Anwalt ungefähr genau soviel wie ein Fachanwalt ?
Mir ist klar , dass das auf den jeweiligen Anwalt ankommt.
Aber ich meine jetzt nur mal durchschnittlich.

Gruß Mirko
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 22:10
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Äh, ein Fachanwalt ist auch ein normaler Anwalt. Pauschale Aussagen verbieten sich,in der Regel werden Anwälte, die den fachanwaltstitel inne haben, aer langjährige Erfahrung vorweisen (müssen), und deswegen nicht nach RVG abrechnen, sondern Honorarvereinbarungen treffen.
Allerdings gibt es auch viele Fachanwälte, die in mäßig laufenden Kanzleien tätig sind daher auch nach RVG abrechnen (gezwungen sind).
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 22:53
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

nützt der Hinweis:

Angestellter Anwalt im Tätigkeitsfeld Insolvenzrecht, bester Studiums-Abschluss, 4-sprachig, ca. 29 Jahre alt, € 4500,-- brutto, zunächst Befristung auf ein Jahr, ca. 60 Std./Wo., arbeitet ungefähr 4-5 FA zu,....

München, sehr renommierte Kanzlei
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Do, ut des
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 17:06
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Danke für eure Antworten,
hab ich es jetzt richtig verstanden : Also ein Fachanwalt muss nich nach RVG abrechnen, sonder trifft die Honoravereinbarung selbst ?
Verdient er dann im Durchschnitt mehr als ein "gewöhnlicher " Anwalt ??

Gruß Mirko
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 18:02
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Zitat:
Zitat von BeneQ
Auch ein "gewöhnlicher" Anwalt muss nicht nach RVG abrechnen.
Das gilt nur für den außergerichtlichen Bereich.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 18:41
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Das geht hier ja schnell mit den Antworten
Habe gelesen, dass ein Anwalt im Schnitt ca. 5000 brutto verdient kommt das hin?

LG Mirko
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  #7 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 21:13
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Zitat:
Zitat von kosmos856
Das geht hier ja schnell mit den Antworten
Habe gelesen, dass ein Anwalt im Schnitt ca. 5000 brutto verdient kommt das hin?

LG Mirko
Nein. Mit Sicherheit nicht. Es gibt sicherlich einige, die den Schnitt nach ober reissen, aber mindestens doppelt so viele unter 2.000.- brutto
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 22:50
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Zitat:
Zitat von Defendant
Nein. Mit Sicherheit nicht. Es gibt sicherlich einige, die den Schnitt nach ober reissen, aber mindestens doppelt so viele unter 2.000.- brutto
Und ich weiß innerhalb meiner Kanzleitätigkeit ob der Berge an Bewerbungsschreiben von "noch oder bald dauerhaft" arbeitslosen Anwälten.
Manch einem bleibt sein Lebensstandart zumindest durch Taxifahren im gleichen Niveau.

Im Prinzip ist ohne Vitamin B oder zumindest eine "gute Bekanntschaft" kaum ein lohnender Job zu finden, wenn schon der Vater keine Kanzlei hat. Dafür sorgen schon längst die Etablierten und Eingesessenen, um die Fleischtöpfe bei sich zu behalten.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 12:42
Boardneuling
 
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Also verdiebt in der Regel ein Richter am Amtsgericht mehr als der durchschnitts Anwalt ?
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  #10 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 13:44
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AW: Frage zum Gehalt von Anwälten

Ein Durchschnittsanwalt verdient weniger als ein Richter am Amtsgericht. Zudem hat der Richter keine Einkommensschwankungen und eine hohes Ruhegehalt im Alter.

Die Chancen, Richter zu werden, sind allerdings gering.
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