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Frage des deutschen Rechtes

Dies ist eine Diskussion zu Frage des deutschen Rechtes innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 12:05
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Frage des deutschen Rechtes

liebe Juristen,
ich spreche Sie von einer Gruppe aus Moscow an.
Die Gruppe besteht aus Jurastudenten und Diplomjuristen.
Wir interessieren uns auch für das Europäische Recht und deshalb möchten unseres Computerprogramm "LawDay" - Hilfssoftware für Juristen auf deutsche Sprache übersetzen.
Dafür aber müssen wir das Programm zum deutschen Recht anpassen und brauchen Ihre Hilfe.

Die erste Frage ist:
Stempelgebühr
Existieren sie überhaupt in Deutschland und wenn ja dann:
- gibt's eine Liste (Gesetz), wo alle Stempelgebühren aufgezählt sind.
- wofür benutz man in Deutschland die Stempelgebühren. Auch bei Gerichtsverhandlungen oder?

Ich warte ungeduldig auf ihre Antwort.
Mit freundliche Grüßen
Eduard
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 13:07
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Hallo Eduard,

der Begriff "Stempelgebühr" ist mir nicht bekannt.

Wofür wird in Rußland diese Gebühr verlangt ?
__________________
VG

Felix.Edel

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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 18:40
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Stempelgebühr ist eine Gebühr, die Amtspersonen von Personen für die juristischen Aktionen erheben. Die Ausstellung von Dokumenten (Kopien) wird den juristischen Aktionen gleichgestellt.
Zum Beispiel wird die Stempelgebühr bei dem Gericht bei einem Streit um Gültigkeit eines Vertrages erhebt; oder bei dem Standesamt im Falle der Ehescheidung usw. Die Behörde dürfen für die juristische Aktionen keine andere Zahlung außer der Stempelgebühr verlangen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 19:05
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Achso, jetzt weiss ich, was Du meinst.

Also in Deutschland heisst es Gebühren oder Beiträge. Die Begriffe unterscheiden sich wie folgt:

- Gebühren: Gebühren sind Abgaben, die als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.

- Beiträge: Beiträge sind Abgaben, die als Gegenleistung für die Möglichkeit der Benutzung (wirtschaftlicher Vorteil) für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung von leistungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsanlagen erhoben werden.

Die Abrechnung ist zwar an bestimmte Amtshandlungen gebunden, aber einen allgemeinen Gebührentatbestand gibt es nicht. Bei Gericht gilt das GKG (Gerichtskostengesetz), bei den Ämtern auf Ebene der Bundesländer die KostO (Kostenordnung) usw ..... leider keine einheitliche Liste
__________________
VG

Felix.Edel

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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 21:27
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Danke schön!
Ich habe aber noch eine Fragen:

Zur welcher Kompetenz (Bundes oder Landes) gehört das prozessuale Recht?
Gilt in Deutschland eine BGB, StGB usw. für den ganzen Land, oder jedes Bundesland hat eigene Gesetze?
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  #6 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 23:31
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Die genannten Gesetze (dazu noch die StPO, ZPO, GVG usw. usf.) gelten für die ganze Bundesrepublik.

ciao/Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #7 (permalink)  
Alt 22.05.2005, 11:57
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Ich bedanke mich bei euch für die schnelle Antworte.
Ich möchte euch noch ewas fragen. Es geht um die juristischen Personen. Sei es ein Verein, eine GmbH oder AG muss man sie anmelden. Wie ich gefunden habe, um sich anzumelden, muss man sich ins Handelsregister eintragen. Die Eintragung ist beim Amtsgericht zu erfolgen.Dazu muss man verschieden Vorraussetzungen erfühlen. Z.B.:der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer, die Versicherung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen usw.

Ich würde gern wissen, ob es gesetzliche oder gebräuchliche Formulare gibt? Wenn ja, wo kann ich sie finden.
Im voraus Dank
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  #8 (permalink)  
Alt 22.05.2005, 12:20
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Zitat:
Zitat von Eduard
Ich würde gern wissen, ob es gesetzliche oder gebräuchliche Formulare gibt? Wenn ja, wo kann ich sie finden.
So etwas gibt es sicherlich im Schreibwarenhandel oder online bei verschiedenen Adressen. Achte mal auf die Google-Werbung rechts im Board, da kommen manchmal Links vor.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #9 (permalink)  
Alt 22.05.2005, 12:53
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AW: Frage des deutschen Rechtes

ok. wie heißt es? Formulare für die Anmeldung bei IHK oder wie?
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  #10 (permalink)  
Alt 22.05.2005, 15:59
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AW: Frage des deutschen Rechtes

Hallo!

Schau mal hier, vielleicht ist dort etwas passendes dabei.
Soweit ich weiß muss man den Gesellschaftsvertrag bei einem Notar unterzeichnen, dieser sollte auch die entsprechenden Verträge/Formulare besitzen.
__________________

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