Dies ist eine Diskussion zu Frage des deutschen Rechtes innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Frage des deutschen Rechtes ich spreche Sie von einer Gruppe aus Moscow an. Die Gruppe besteht aus Jurastudenten und Diplomjuristen. Wir interessieren uns auch für das Europäische Recht und deshalb möchten unseres Computerprogramm "LawDay" - Hilfssoftware für Juristen auf deutsche Sprache übersetzen. Dafür aber müssen wir das Programm zum deutschen Recht anpassen und brauchen Ihre Hilfe. Die erste Frage ist: Stempelgebühr Existieren sie überhaupt in Deutschland und wenn ja dann: - gibt's eine Liste (Gesetz), wo alle Stempelgebühren aufgezählt sind. - wofür benutz man in Deutschland die Stempelgebühren. Auch bei Gerichtsverhandlungen oder? Ich warte ungeduldig auf ihre Antwort. Mit freundliche Grüßen Eduard |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Hallo Eduard, der Begriff "Stempelgebühr" ist mir nicht bekannt. Wofür wird in Rußland diese Gebühr verlangt ?
__________________ VG Felix.Edel -- Angaben ohne Gewähr -- alles studentische Mutmaßungen -- Wer meinen Beitrag gut findet, der möge oben auf das Waage-Symbol klicken und für mich VOTEN -- |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Stempelgebühr ist eine Gebühr, die Amtspersonen von Personen für die juristischen Aktionen erheben. Die Ausstellung von Dokumenten (Kopien) wird den juristischen Aktionen gleichgestellt. Zum Beispiel wird die Stempelgebühr bei dem Gericht bei einem Streit um Gültigkeit eines Vertrages erhebt; oder bei dem Standesamt im Falle der Ehescheidung usw. Die Behörde dürfen für die juristische Aktionen keine andere Zahlung außer der Stempelgebühr verlangen. |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Achso, jetzt weiss ich, was Du meinst. Also in Deutschland heisst es Gebühren oder Beiträge. Die Begriffe unterscheiden sich wie folgt: - Gebühren: Gebühren sind Abgaben, die als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden. - Beiträge: Beiträge sind Abgaben, die als Gegenleistung für die Möglichkeit der Benutzung (wirtschaftlicher Vorteil) für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung von leistungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsanlagen erhoben werden. Die Abrechnung ist zwar an bestimmte Amtshandlungen gebunden, aber einen allgemeinen Gebührentatbestand gibt es nicht. Bei Gericht gilt das GKG (Gerichtskostengesetz), bei den Ämtern auf Ebene der Bundesländer die KostO (Kostenordnung) usw ..... leider keine einheitliche Liste
__________________ VG Felix.Edel -- Angaben ohne Gewähr -- alles studentische Mutmaßungen -- Wer meinen Beitrag gut findet, der möge oben auf das Waage-Symbol klicken und für mich VOTEN -- |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Danke schön! Ich habe aber noch eine Fragen: Zur welcher Kompetenz (Bundes oder Landes) gehört das prozessuale Recht? Gilt in Deutschland eine BGB, StGB usw. für den ganzen Land, oder jedes Bundesland hat eigene Gesetze? |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Die genannten Gesetze (dazu noch die StPO, ZPO, GVG usw. usf.) gelten für die ganze Bundesrepublik. ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Ich bedanke mich bei euch für die schnelle Antworte. Ich möchte euch noch ewas fragen. Es geht um die juristischen Personen. Sei es ein Verein, eine GmbH oder AG muss man sie anmelden. Wie ich gefunden habe, um sich anzumelden, muss man sich ins Handelsregister eintragen. Die Eintragung ist beim Amtsgericht zu erfolgen.Dazu muss man verschieden Vorraussetzungen erfühlen. Z.B.:der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer, die Versicherung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen usw. Ich würde gern wissen, ob es gesetzliche oder gebräuchliche Formulare gibt? Wenn ja, wo kann ich sie finden. Im voraus Dank |
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| AW: Frage des deutschen Rechtes Zitat:
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| AW: Frage des deutschen Rechtes ok. wie heißt es? Formulare für die Anmeldung bei IHK oder wie? |
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