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formzwang bei neg. Feststellungsklage

Dies ist eine Diskussion zu formzwang bei neg. Feststellungsklage innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 28.09.2010, 10:23
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formzwang bei neg. Feststellungsklage

Hallo Zusammen,

ich möchte (muss) wohl eine neg. Feststellungsklage beim Amtsgericht einreichen. Gibts dazu einen Formzwang? Oder reicht es Anhand § 256 I ZPO ein formloses Schreiben zu erstellen?

Sehe ich das Richtig das ein Privatmann dies tun könnte?


-rf-
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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 11:08
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AW: formzwang bei neg. Feststellungsklage

Dass wie bei jeder anderen Klage eine Klageschrift notwendig ist, dürfte klar sein. Was darin enthalten sein muss, kann man schnell rausfinden:

http://tinyurl.com/3acdy7j

https://services.nordrheinwestfalend...vilprozess.pdf
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 11:57
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AW: formzwang bei neg. Feststellungsklage

Oder man schaut einfach mal in den § 253 ZPO
Das ist so banal, da muss man nichtmal auf die Forenregeln hinweisen. Die Frage, ob ein hierfür notwendiges Feststellungsinteresse tatsächlich besteht kann man aber dann nur anhand eines fiktiven Sachverhaltes diskutieren.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 15:15
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AW: formzwang bei neg. Feststellungsklage

Könnte auch noch ne nette Story drumherumbauen?


vielen dank, vllt gibts später dann nen erlebnisbericht
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