Dies ist eine Diskussion zu fiktive Steuer/Wertpapiere/Zugewinn innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| fiktive Steuer/Wertpapiere/Zugewinn Ich würde gerne folgenden Beitrag zur Diskussion stellen. Angenommen das Ehepaar A lässt sich scheiden. Ehemann A besitzt Wertpapiere, deren Laufzeit noch nicht beendet ist. Ehefrau A möchte nun den Wert dieser Wertpapiere zu ihrem Zugewinnausgleich hinzurechnen. Ehemann A möchte von dem Wert jedoch zuvor noch die fiktive Steuerlast abziehen, die ihm bei einem ebenfalls fiktiven Verkauf entstünde und den Wert des Wertpapiers schmälern würde. In dieser Weise wird bei Unternehmen/-santeilen verfahren. Ist das nicht auf den Fall der Wertpapiere zu übertragen? Hilfe wäre sehr willkommen. |
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| AW: fiktive Steuer/Wertpapiere/Zugewinn Wäre es eine Lösung ihr die WP zu geben und ihr damit auch die steuerlichen Probleme zu überlassen??? Für sie wäre es natürlich ein vermutlicher Vorteil, weil sie bei (steuerfreien) Unterhaltszahlungen geringer besteuert wird. Gruß pauline |
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| AW: fiktive Steuer/Wertpapiere/Zugewinn Danke zunächst einmal für die Antwort. Allerdings wäre der Lösungsvorschlag nicht im Sinne von Ehemann A, denn er möchte ja einen Teil des Wertes, den die Wertpapiere verkörpern grundsätzlich behalten. Er möchte eben nur eine gerechte Aufteilung der Werte im Rahmen des Zugewinnausgleichs, wozu nach seiner Ansicht auch die fiktive Steuerlast gehört. Würde Ehemann A Ehefrau A die Wertpapiere einfach überlassen so wäre das kein gerechter Ausgleich - zumindest aus Sicht des Ehemann A. Eine ähnliche Konstruktion zur sog. "latenten Steuerlast" gibt es wie gesagt bei Unternehmen oder freiberuflichen Praxen. Aber müsste das dann nicht auch auf Wertpapiere zu übertragen sein? |
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| AW: fiktive Steuer/Wertpapiere/Zugewinn Hallo, ich merke aus der Antwort, ich habe mich vermutlich unklar ausgedrückt. Ich dachte nur an die ihr zustehenden Wertpapiere , also vermutlich die Hälfte, zu übertragen. Andererseits sollten doch bisher gekauft Wertpapiere nach 12 Monaten steuerfrei sein. Wenn sie vor 6 Monaten gekauft wurden und jetzt fiktiv noch steuerpflichtig sind, wird vermutlich keiner unserer , sagen wir mal "sozialen" Richter ihm eine fiktive Steuer zugestehen, weil unsere Gesetze das vermutlich nicht zulassen. Ich hatte einen Fall, wo ein auf den ersten Blick geschlechterneutral formuliertes Gesetz, zu einer Ungleichheit führte, weil eben der Unterhaltspflichtige und der Unterhlatsberechtigte nicht so geschlechtergleich verteilt sind. Mein Anfrage wurde einfach ignoriert. Ich habe den Verband ISUV darauf aufmerksam gemacht. Vermutlich haben die auch keine Antwort bekommen. In den USA hat man erst dann die überzogenen Haftungen reduziert, als keine Flugzeuge mehr hergestellt wurden. Daß nach einer Zeitungsmeldung 70% der jungen Ärzte ins Ausland gehen ist eben noch zu wenig. Es heiraten eben noch zu viele und es gibt noch zu wenig Singels. Gruß pauline |
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