
31.08.2010, 16:30
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| Falscher Empfänger einer Sache Angenommen man hat vor ca. 2-3 Monaten ein Päckchen adressiert an sich (außer der name ist ein anderer) von einem online-warenhandel bekommen. Dieses öffnet man und findet ein Videospiel vor. Da man aber schon seit langer Zeit bei diesem Handel nichts bestellt hat, schaut man sich die beiliegende Bestätigung zur Bestellung etwas genauer an und sieht, dass die Bestellung eigentlich an eine andere Person(die auch schon bezahlt hat) gerichtet ist. Leider steht jedoch auf dem Zettel keine Adresse von dieser Person und man findet auch per Adressbuch etc. keine Adresse. Deswegen meldet man sich bei diesem Handel, der daraufhin per Email dem eigentlichen Empfänger mitteilt, dass er sich bei dem versehentlichen Empfänger zu melden habe, damit man die Übergabe vereinbaren kann. Dieser meldet sich aber nicht beim versehentlichen Empfänger. Der versehentliche Empfänger möchte aufgrund entstehender Kosten sich nun aber nicht nochmals bei dem Händler melden. Wer ist jetzt Eigentümer dieser Sache? Muss der versehentliche Empfänger sich nochmals melden, um rechtliche folgen zu vermeiden? |