Dies ist eine Diskussion zu Erste Hausarbeit :-) innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Erste Hausarbeit :-) Sachverhalt: Hundeleben Ausgangsfall: Christian Zeta-Jones (Z) ist preisgekrönter Züchter von Skye-Terriern, einer edlen Hunderas-se, die in Prominentenkreisen beliebt und begehrt ist. Hundeliebhaber Michel Hunziker (H) besucht am 21. Dezember 2009 den Zuchtbetrieb des Z; er möchte einen Skye-Terrier-Welpen als Haustier kaufen. Z zeigt ihm stolz den sechs Wochen alten Wurf seiner preisge-krönten Terrier-Dame Lucy: fünf gesunde und fröhliche Hundewelpen. Diese Woche wolle er die Welpen noch bei Lucy lassen, ab nächster Woche könnten die Welpen aber von ihrer Mutter getrennt werden. H ist entzückt. Als Z ihn informiert, dass ein Hundewelpe 1.500 Euro kostet (was dem Wert eines solchen Welpen entspricht), ist H bestürzt. Er entgegnet Z, dass er so viel Geld nicht übrig habe. Allerdings besitze er in seiner Bankno-tensammlung eine recht wertvolle Banknote aus dem deutschen Kaiserreich, von der es kein weiteres Exemplar mehr gäbe. Diese könne er dem Z als Gegenleistung für einen der fünf Welpen überlassen. Laut Expertengutachten habe die Banknote einen Wert von 1.800 Euro. Z ist damit einverstanden. Der glückliche H bittet Z, am 28. Dezember einen der Welpen auszuwählen und zu ihm transportieren zu lassen. Z meint, er schicke den Welpen gerne auf den Weg; doch könne er das Transportrisiko nicht übernehmen. H ist einverstanden. Z und H vereinbaren noch, dass H dem Z die Banknote persönlich bringen wird. Am Morgen des 28. Dezembers will Z einen Welpen für H auswählen. Sicherheitshalber ruft er zuvor bei H an. Er fragt, ob ihm der männliche Hundewelpe mit den schwarz-weiß ge-streiften Ohren recht sei. H ist begeistert, der Welpe mit den schwarz-weißen Ohren habe ihm schon bei der ersten Besichtigung sehr gefallen. Z übergibt den Welpen sogleich seinem Angestellten Jens Aniston (A), der den Welpen in seinem Auto verstaut und sich auf den Weg zu H macht. Z winkt A noch hinterher und ruft dann nochmals H an. Er habe nun den Welpen auf den Weg zu ihm gebracht. Zehn Minuten später erhält Z einen Anruf seines alten Freundes Sylvester Stallzwei (S). S teilt Z mit, dass er sofort einen Hundewelpen brauche, als Geschenk für seine neue große Liebe, Model und Sängerin Brigitte Nieseln (N). Z berichtet, dass er gerade einen sehr schönen Wurf habe. Als S das hört, bietet er Z 3.000 Euro an, wenn ihm Z noch diesen Vormittag bis spätestens 11.30 Uhr einen Welpen aus diesem Wurf schicke, er übernehme das Transportrisiko. Allerdings habe er nach 11.30 Uhr nicht das geringste Interesse mehr, einen Welpen zu bekommen. Da müsse er nämlich zum Flughafen, um seine Flamme abzuholen; er müsse ihr unbedingt den Welpen sofort überrei-chen. Z sagt S nach kurzem Nachdenken zu. Er bittet S, die 3.000 Euro auf sein Bankkonto zu überweisen. Bis er den Kaufpreis vollständig auf seinem Konto habe, wolle er aber das Eigentum an dem Welpen behalten. S ist einverstanden; die beiden beenden das Gespräch. Z ruft sogleich A an und dirigiert ihn um: Er solle den Welpen nicht zu H, sondern zu S bringen. A übergibt den Welpen S um 11.25 Uhr. S fährt mit dem Welpen sogleich zum Flughafen und überreicht ihn N, die überglücklich über das Geschenk ist und den süßen Welpen nicht um alles Gold der Welt wieder herausgeben würde. Als N am späten Nachmittag das erste Mal mit dem Welpen spazieren geht, wird der Welpe von einem tollwütigen Fuchs zu Tode gebissen, noch bevor S den Kaufpreis für den Welpen an Z überwiesen hat. Fallvariante: Der Ausgangsfall wird wie folgt fortgesetzt: H erscheint am 28. Dezember um 14.00 Uhr mit der Banknote bei Z, um sie ihm zu übergeben. H klingelt mehrmals. Z ist aber nicht da. Ein Terrier des Z hatte plötzlich eine heftige Erkältung bekommen, so dass Z kurzfristig zum Tierarzt musste. Nachdem H eine halbe Stunde vergeblich auf Z gewartet hat, macht er sich wieder auf den Heimweg. Bei einem Überfall wird H die Banknote entrissen. H verständigt die Polizei, doch der Dieb bleibt unauffindbar. Bearbeitervermerk: Die tatsächlichen Angaben der beteiligten Personen sind zutreffend. In einem Rechtsgutach-ten sind folgende Fragen in der vorgegebenen Reihenfolge zu beantworten: 1. Kann H im Ausgangsfall von Z Lieferung eines Hundewelpen verlangen? 2. Kann H im Ausgangsfall von Z Abtretung eines Anspruchs des Z gegen S auf Zahlung von 3.000 Euro verlangen? 3. Es ist zu unterstellen, dass Z aufgrund der Vorkommnisse des Ausgangsfalls einen An spruch gegen S auf Zahlung von 3.000 Euro hat. Kann H dann in der Fallvariante von Z Abtretung dieses Anspruchs verlangen? |
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| AW: Erste Hausarbeit :-) Also ich schreibe die HA auch gerade und ich denke es ist ein Tauschgeschäft auf das nach §480 BGB die Vorschriften über den Kauf anzuwenden sind, also entsprechende Rechtsprechung analog anführbar ist... Schuldrechtlich würde ich sagen ist es zunächst eine Gattungsschuld, welche nach Konkretisierung zur Stückschuld wird, Die Voraussetzungen der Konkretisierung sind in § 243 BGB geregelt. Danach setzt die Konkretisierung zunächst voraus, dass die vom Schuldner aus der Gattung ausgewählten Sachen gemäß § 243 Abs. 1 BGB von "mittlerer Art und Güte" sind. Ist dies der Fall, so ist für die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB nur noch erforderlich, dass der Schuldner "das seinerseits Erforderliche getan hat". Was im jeweiligen Fall "das Erforderliche" ist, bestimmt sich nach der Art der Schuld. Dabei kommen als Schuldarten Hol-, Bring- und Schickschuld in Betracht. In diesem Fall würde ich von der Schickschuld ausgehen... Bezüglich der Abtretung der Ansprüche, denke ich kann man hier ein stellvertretendes Commodum in Verbindung bringen... |
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| AW: Erste Hausarbeit :-) Zitat:
2.) Das ist ja alles klar mit Gattungsschuld und Shickschuld. Aber was ist mit der Konkretisierung ? Sie wurde doch "zurückgezogen", jedenfalls entwertet. Hast du PdW für SR ? Ich kann es nirgendwo finden, da soll ein ähnlicher Fall mit Umderegierung des Liefantes drin sein. |
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| AW: Erste Hausarbeit :-) Ich denke, dass es ein Tauschvertrag ist, weil es ein Vertrag ist in dem sich beide dazu verpflichten eine jeweils andere Sache zu übereignen und zu übergeben, im Gegensatz zum Kaufvertrag bei dem ein Kaufpreis zu zahlen ist. Bei der Konkretisierung ist eben das Problem ob man davon ausgeht ob diese Konkretisierung überhaupt "zurückgenommen" werden kann... Ja hab ich, das stimmt, da ist ein recht ähnlicher Fall drin, da wird das auch recht genau ausgeführt in Bezug auf diese "Rücknahme" der Konkretisierung, müsstest du aber ohne weiteres in der Studentenbib im Schweinchenbau finden, da hab ichs zumindest her! |
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| AW: Erste Hausarbeit :-) Zitat:
P.S. Nicht im Forum oder PM, sondern persönlich ![]() P.S. Hat sich erledigt, es ist doch ein TV :-))) |
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