Dies ist eine Diskussion zu Erbrecht innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Erbrecht nehmen wir mal an, dass eine Bekannte verstorben ist. Die Bekannte hat eine Testment gemacht. Der Bekannter hat drei Kinder. Der Bekannte hat ein Haus. Das Haus darf er bis er stirbt verwalten. Nach seinem Tod sind die drei Kinder dann die Erben. Der Bekannte lebt jetzt mit einer Frau zusammen. Die beiden planen ein Haus zu bauen. Die neue Lebenspartnerin des Bekannten hat jetzt Angst, dass die drei Kinder ihr Erbe ausgezahlt haben wollen, sobald der Erblassen verstirbt. Kann man das verhindern? Kann man der Bekannten praktisch Wohnrecht zu billigen? Hans Jürgen Oestreich Geändert von hjoestreich (21.12.2009 um 16:42 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erbrecht | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 21.05.2010 12:39 |
| erbrecht | Erbrecht | 07.07.2009 19:41 |
| Erbrecht alt / neu | Erbrecht | 10.03.2009 16:52 |
| Erbrecht | Erbrecht | 02.02.2007 21:08 |
| erbrecht | Erbrecht | 04.01.2007 21:42 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios