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Erbrecht

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Alt 21.12.2009, 14:18
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Erbrecht

Hallo,
nehmen wir mal an, dass eine Bekannte verstorben ist. Die Bekannte hat eine Testment gemacht. Der Bekannter hat drei Kinder. Der Bekannte hat ein Haus. Das Haus darf er bis er stirbt verwalten. Nach seinem Tod sind die drei Kinder dann die Erben. Der Bekannte lebt jetzt mit einer Frau zusammen. Die beiden planen ein Haus zu bauen.
Die neue Lebenspartnerin des Bekannten hat jetzt Angst, dass die drei Kinder ihr Erbe ausgezahlt haben wollen, sobald der Erblassen verstirbt.
Kann man das verhindern?
Kann man der Bekannten praktisch Wohnrecht zu billigen?
Hans Jürgen Oestreich

Geändert von hjoestreich (21.12.2009 um 16:42 Uhr).
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Alt 21.12.2009, 15:46
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