Dies ist eine Diskussion zu Einzugsbescheid gültig, wenn <1 Monat vor Antritt zugestellt? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Einzugsbescheid gültig, wenn <1 Monat vor Antritt zugestellt? ich hätte eine Frage und zwar, ob eine Einberufung rechtskräftig ist, wenn der Brief weniger als einen Monat vor dem Termin angekommt. Ein kleines Beispiel: X bekommt seinen Brief zur Einberufung am 03.01.2000. Der Termin für die Einberufung ist der 01.02.2000 Falls X nicht eingezogen werden kann auf Grund der Rechtslage würde er dann zum nächsten Termin eingezogen werden? Muss man den Grundwehrdienst überhaupt ableisten, wenn sicher steht, dass man Deutschland verlassen wird? Danke für euere Hilfe Will //Und noch ein Entschuldigung hinterher, weil ich den Thread im falschen Forum gepostet habe Geändert von Will.Tippin (04.03.2008 um 09:38 Uhr). |
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| AW: Einzugsbescheid gültig, wenn <1 Monat vor Antritt zugestellt? Zitat:
[B]Forenregeln[/B] nicht beachtet. Keine Ich-Bezüge ... rein fiktive Sachverhalte ... dann kommen möglicherweise auch Antworten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Einzugsbescheid gültig, wenn <1 Monat vor Antritt zugestellt? Hoffe das ist nun so in Ordnung |
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| AW: Einzugsbescheid gültig, wenn <1 Monat vor Antritt zugestellt? Man lese §1 Abs. 2 WPflG: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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