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Eintragung als Pflichtverteidiger

Dies ist eine Diskussion zu Eintragung als Pflichtverteidiger innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 06.01.2006, 11:37
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Eintragung als Pflichtverteidiger

Hallo.
Kann mir jemand darlegen, welche Voraussetzungen es gibt, sich als Pflichtverteidiger für eine notwendige Verteidigung anzumelden bzw eintragen zu lassen.
Was muss ein Anwalt hierzu machen.
Irgendwie gibt es kaum Infos hierüber.
Danke schon mal.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2006, 12:44
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AW: Eintragung als Pflichtverteidiger

In einem konkreten Mandat: beantragen.

Allgemein, um das eine oder andere Mandat vom Gericht zu erhalten: Klinkenputzen

Die Richter sind meist angenehm überrascht, wenn man sich ein neuer Anwalt persönlich vorstellt. Dabei kann man durchaus darauf hinweisen, daß man für die eine oder andere Beiordnung dankbar wäre. Hifreich ist auch, sich z.B. Freitags nach 16:00 Uhr noch im Büro aufzuhalten. Ein Richter, der einen Anwalt beiordnen will, fragt in der Regel zuvor telefonisch an, ob Bereitschaft zur Übernahme besteht. Zu Zeiten, zu denen die Kollegen gemütlich zu Hause sitzen, hat man dann natürlich bessere Chancen.
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