Dies ist eine Diskussion zu Ein europäischer Rechtsanwalt in Deutschland? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Ich möchte mich in Deutschland (München) als ein europäischer Rechtsanwalt niederlassen (nach dem EuRAG), hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Nicht nur als dienstleistender, sondern als ein niedergelassener RA. Den EuRAG kenne ich, hilft an sich konkret nicht weiter. Ich würde gerne die Erfahrungsberichte von Anwälten, die hier auf dieser Basis tätig sind, kennen. Für die Zulassung zur deutscher RA-Kammer ist die Eignungsprüfung bei dem Landesjustizprüfungsamt oder ein Nachweis, dass man hier kontinuirlich 3 Jahre als ein RA tätig war, erforderlich. Diese Variante würde mich interessieren, da ich mir irgendwie nicht vorstellen kann als was ist man dann hier genau diese 3 Jahre lang tätig, wenn man hier noch nicht zugelassen ist aber man muss die Arbeit eines RA ausüben. Wie einfach, bzw. schwer bekommt man hier als ausländischer RA in diesen 3 Jahren eine Einstellung? Es ist so wenig darüber im Netz, ich würde mich sehr über eure Antworten freuen. |
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| AW: Ein europäischer Rechtsanwalt in Deutschland? Bin zwar kein europäischer RA, kann dir aber dennoch helfen. Du kannst dich hier in der BRD niederlassen! Wie du schon richtig geschrieben hast, musst du 3 Jahre in der BRD als europäischer RA tätig sein in deutschem Recht, bevor du den Titel "Rechtsanwalt" führen darfst. Das heißt genau: Du kannst dich hier in der BRD niederlassen (selbständige Tätigkeit), jedoch unter der Berufsbezeichnung die du in deinem Herkunftsland führen darfst. Also je nach dem ob Frankreich, Spanien usw. Du darfst dann ohne Einschränkung in Deutschland beraten und vertreten. Einzig und allein "Rechtsanwalt" darfst du dich NICHT nennen. Die die örtliche Rechtsanwaltskammer musst du dich aber dennoch aufnehmen lassen (Pflichtvoraussetzung). Da wirst du dann in den 3 Jahren als europäischer Rechtsanwalt geführt. Nach drei Jahren, bei entsprechender Tätigkeit in deutschem Recht, wirst du als deutscher Rechtsanwalt geführt. Ich hoffe damit konnte ich dir weiterhelfen. |
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| AW: Ein europäischer Rechtsanwalt in Deutschland? Hallo Chucky, danke für deine Antwort. Ich habe schon mit einer grossen Sozietät gesprochen, die sogar Niederlassungen in meinem Heimatsstaat hat, allerdings stellen sie in Deutschland nur deutsche RA an, die Praxis mit den niederlassenen und europäischen RA sei noch überhaupt nicht gänglich. Somit scheint das ein allgemeines Problem zu sein, wo viele Kanzleien sehr misstraurisch in dieser Hinsicht sind und lieber einen deutschen Anwalt einstellen als einen, der nicht ein deutsches 2. Staatsexamen hat. Mit der Münchner Anwaltskammer hab ich auch schon gesprochen, die das auch genauso sehen, mir aber in diesem Neuland die Daumen drücken. Also die Regelung im Rahmen der EU bzgl. der RA ist zwar gut gemeint, praktiziert wird es noch nicht so richtig. es fehlen jegliche Erfahrungsberichte, ob das für die ausländische RA hier gut läuft, wie man sich hier gut (verkaufen) bewerben kann. Falls du noch vielleicht mehr über die Praxis kennst, wäre ich dir dankbar, wenn du mir das schreiben kannst, ansonsten wünsche ich Alles Gute. Zdenka |
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| AW: Ein europäischer Rechtsanwalt in Deutschland? Du hast einen Anspruch auf Zulassung hier in Deutschland zu beraten und zu vertreten. Ob nachher als angestellter Anwalt oder selbständig bleibt einem selbst überlassen bzw. ob man eine Kanzlei findet. Die besten Chancen werden sich wohl bei großen Kanzleien ergeben, die international tätig sind. Hier wirst du dann als Spezialist für das Recht deines Herkunftslandes sicher Rang und Namen bekommen. mfg |
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