Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaftsvertrag innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Bürgschaftsvertrag Läuft das ähnlich wie beim KV? Auf was muss ich da achte, wann kommt der nicht zustande?? |
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| AW: Bürgschaftsvertrag Kommt drauf an, ob du seine Wirksamkeit oder eine Insanspruchnahme daraus prüfen willst. Jedenfalls musst du inzident die gesicherte Forderung auf ihr Bestehen hin untersuchen und die Schriftform beachten (im nichtkaufmännischen Bereich). Bei der Inanspruchnahme solltest du zusätzlich noch auf die Fällgikeit des Hauptanspruchs sowie die Einrede der Vorausklage eingehen, da der Bürge mangels wirksamer Sondervereinbarungen erst haftet, wenn der Hauptschuldner nicht zahlen kann. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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