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Berufungsbegründung Zivilrecht

Dies ist eine Diskussion zu Berufungsbegründung Zivilrecht innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 09.06.2011, 18:49
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Berufungsbegründung Zivilrecht

Folgendes Problem bezügl. einer Berufungsbegründung und den Umfang dieses Schriftsatzes:

Bspw. erstinst. Urteil lässt die Entstehung des Anspruches dahingestellt "Es kann dahingestellt bleiben, dass..." und führt nur kurz was zur Durchsetzbarkeit aus "...denn der Anspruch ist in jedem Fall verjährt.".
Es kam zu keiner Beweisaufnahme.
Der Anspruch ist aber in Wahrheit nicht verjährt- war z.b. gehemmt, was man auch vorgetragen hat, nur hat das Gericht das eben übersehen.
Was schreib ich dann in die Berufungsbegründung?

Nur die Rüge, dass das Gericht die Hemmung nicht gesehen hat und das die Verjährung demnach nciht durchgreift, oder noch mehr?

Also es gibt auch keinen neuen Tatsachenvortrag mehr oder dieser wäre nciht zulässig.

Eigentlich müsste doch die Rüge ausreichend sein, da mehr eh nciht berücksichtigt werden darf? Oder nutzt man hier in der Praxis noch was um seine geilen Rechtsausführungen zu bringen?
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