
17.03.2010, 19:20
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Mar 2010
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| BAföG + Pflichtpraktikum Person A erhält elternunabh. Bafög (Höchstsatz) und wird ein Pflichtpraktiukum absolvieren, was mit mtl. ca. 600,- vergütet wird. Das Praktikum wird 6 Monate dauern (einschl. einge Tage Pause wegen Urlaub), wovon lediglich 4 Pflicht sind. Nach dem BaföG wird diese Art von Praktikum ja abzügl. der Werbungskostenpauschale + Sozialpauschale voll auf das BaföG angerechnet, so dass Person A fast das gesamte BaföG während dieser Zeit zurück zahlen werden muss. Besteht eine Möglichkeit dies zu verhindern? Werden wenigstens die 2 Monate als freiwilliges Praktikum gewertet, so dass diese Vergütung nicht angerechnet werden muss? Durch den Urlaub wären diese 2 Phasen ja auch zeitlich und ggf. vertraglich getrennt.
Falls tatasächlich keine Anrechnungsfreiheit möglich ist, in welchem Semester (Bewilligungszeitraum) wird der Betrag dann vom Bafög abgezogen? im Semester des Praktikums oder im kommenden?
Besteht darüber hinaus die Möglichkeit durch Nichtbeantragung von Bafög während des Praktikumssemesters die Förderungshöchstdauer zu verlängern, dh. ein Semester länger BaföG-Anspuch zu haben? |