
06.12.2008, 20:54
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Dec 2008
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| Auswandern aber Strafrechtlich verfolgt also folgendes: wie hat sich ein Auswanderer zu verhalten, der die EU verlässt und dort auch schon Fuß gefasst hat,(NOCH in Deutschland gemeldet) und aber in Deutschland noch ein Verfahren wegen Einbruch/Diebstall am laufen hat??? muss der jenige die Anklageschrift überhaupt wahrnehmen, wenn diese ihn nicht im Ausland erreicht? hat man eine Chance, den Prozess, ohne schwierigkeiten mit dem Gesetz zu bekommen, einfach zu versäumen, oder wird man dann schon international gefahndet??!! und mit was für einer Strafe hat ein 21jähriger zu rechnen, der nach allg. Strafrecht wegen Einbruch/Diebstall mit Waffenbesitz verhandelt wird??? |