Dies ist eine Diskussion zu Ausbildung ? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Ausbildung ? ich mich gerne etwas weiterbilden und bin auf folgende Sache gestossen: Ausbildung Rechtsmanager / IHK: Exemplarisch können Rechtsmanager/IHK - als Juristisch qualifizierter Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten - als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher - als Rechtsgutachter - als Mitarbeiter in einer betrieblichen Beschwerdestelle im sinne § 13 AGG - als Mitarbeiter einer Vollstreckungsabtielung einer Bank - als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungs,-Vermögens und Immobilienverwaltung in mittelständischen Handels und Industrieunternehmen - als Personalreferent oder Personalleiter - als Geschäftsfüher , als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen - als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer und Steuerbüros mit rechtlichen Aufgaben - als Betreuer i.S.d.Betreuungsgesetz - als Mitarbeiter in Unternehmensberatungsfirmen - als Mitarbeiter oder auf selbstständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzvermwaltung (Konkurs,-Vergleichsveraltung,- Unternehmensanierung) - als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder ähnliche Stabfunktion - als Rechtslehrer und Ausbilder - als Testamentvollstrecker - als Insolvenzberater mit gerichtlcher Bestellung - als Rechtsmediator Der Rechtsmanager kann juristisch fungiert selbstständig vor Gericht vertreten: - im Zivilverfahren nach § 19 II 2 ZPO oder als Beistand § 90 ZPO - im Verwaltungsgerichtsverfahren nach § 67 II 2 VwGO - im Arbeitsgerichtsverfahren nach § 11 ArbGG - im Strafverfahren nach § 138 II StPO Es besteht die Möglichkeit beim zuständigen Land/Amtsgericht die Erlaubnis der Rechtsberatung für ein bestimmtes Tätigkeit/Rechtsgebiet zu beantragen. Der abschluss dient schon der Sachkunde. Das geht noch weiter habe aber das wichtigste aufgeführt. Teilnehmerkreis: Im regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung. Rechtsanwälte, Notarfachangestellte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistände, Dipl. Kauf und Betriebswirte, Jurastudenten mit mehrsemestrigen Studium oder Personen mit anderweitig besonderer Qualifikation nach persönlicher Beratung. Pädagogisches Rektorat: Univ.-Professor Dr. O. Thomas Geschäftsführende Studienleitung: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. D. F. Unger Ihr seit die Experten, deswegen auch meine Frage an euch. Wie ist das zu Beurteilen ? Gruß Daniel |
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