Dies ist eine Diskussion zu Aufgaben und Grenzen eines TVs innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Aufgaben und Grenzen eines TVs ein Testamentsvollstrecker soll den letzten Willen des Erblassers erfüllen. Der Erblasser hätte ein großes unbebautes Grundstück, daß ohne Wertverlust teilbar sei, dem Erben E zur Hälfte im Testament zugedacht. Einen Anspruch auf eine bestimmte Hälfte hat der E wohl nicht, wenn sich andere Erben dagegen aussprechen. Die Miterben hätten keine Bedenken, dem E die Hälfte zu überlassen, wollen aber bald Geld sehen und drängen zur Eile. Ein Käufer K, auf den sich bereits alle Erben geeinigt hätten, bestünde aber jetzt drauf, 60% zu erwerben. Ein zweiter Käufer, den man wegen seiner Lebensweise nicht so gerne möchte, sei auch mit der Hälfte des Grundstückes zufrieden und bereit den gleichen Preis zu zahlen. Der Testamentsvollstrecker TV möchte möglicherweise dem ihm bekannten K eine Gefälligkeit erweisen und seine Wünsche erfüllen. - Kann ein TV die Pattsituation mit einer Zwangsversteigerung beenden obwohl ein zweiter Käufer bereit steht? - Hat ein TV, aus dem Willen des Erblassers, eine Verpflichtung, dem E seinen Anteil real zu erhalten und ggf. sogar auf den Käufer einzuwirken oder kann er frei entscheiden und E ist lediglich Bittsteller? - Könnte ein TV hier geschriebene oder ungeschriebene Pflichten aus seinem Auftrag verletzten wenn er E ganz oder teilweise mit Geld abfindet? - Gibt es zu solchen Problemen irgendwo eine Literaturstelle oder ein empfehlenswertes Lehrbuch? - Vielen Dank für die Anregungen!! pauline |
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