Dies ist eine Diskussion zu Aufbauproblem 249 zu 253, 255 innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Aufbauproblem 249 zu 253, 255 ich sitze gerade an einer StR Hausarbeit und bekomm diese Problematik irgendwie nicht gescheit aufgebaut. SV (auszug): A droht B mit schlägen er solle ihm sein Portemonnaie geben. B, 75 Jahre und am Gehstock, A ein täglicher Fitnessstudiogeher. B gibt ihm das Portemonnaie und A entnimmt das Geld (5 €). Anschließend wirft er das Portemonnaie weg. Hier stellt sich mEn die Problematik, ob § 249 oder 253, 255 vorliegt. Ich prüfe also zunächst § 249 und prüfe dann in der Wegnahme das Problem des Gebens: H.L. nach innerer Willensrichtung (Problematik Freiwilligkeit) Rspr nach äußerem Erscheinungsbild Muss ich hier auch die Problematik der Vermögensverfügung erörtern oder kann ich diese, falls ich den § 249 in der Wegnahme ablehne, dann im § 253, 255 prüfen? Wie sollte ich das sinnvollerweise aufbauen?! Wäre über Tipps und Ratschläge sehr dankbar LG
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. Geändert von Libertin (15.09.2009 um 21:48 Uhr). |
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