Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufbauproblem 249 zu 253, 255

Dies ist eine Diskussion zu Aufbauproblem 249 zu 253, 255 innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 16:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.178
95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)  
Aufbauproblem 249 zu 253, 255

Hi,

ich sitze gerade an einer StR Hausarbeit und bekomm diese Problematik irgendwie nicht gescheit aufgebaut.

SV (auszug): A droht B mit schlägen er solle ihm sein Portemonnaie geben. B, 75 Jahre und am Gehstock, A ein täglicher Fitnessstudiogeher. B gibt ihm das Portemonnaie und A entnimmt das Geld (5 €). Anschließend wirft er das Portemonnaie weg.

Hier stellt sich mEn die Problematik, ob § 249 oder 253, 255 vorliegt.

Ich prüfe also zunächst § 249 und prüfe dann in der Wegnahme das Problem des Gebens:
H.L. nach innerer Willensrichtung (Problematik Freiwilligkeit)
Rspr nach äußerem Erscheinungsbild

Muss ich hier auch die Problematik der Vermögensverfügung erörtern oder kann ich diese, falls ich den § 249 in der Wegnahme ablehne, dann im § 253, 255 prüfen?

Wie sollte ich das sinnvollerweise aufbauen?!

Wäre über Tipps und Ratschläge sehr dankbar

LG
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.

Geändert von Libertin (15.09.2009 um 21:48 Uhr).
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufbauproblem Bankrecht 10.05.2010 21:38
223, 224, 226§ Aufbauproblem Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.03.2007 23:11
Aufbauproblem bei Hausarbeit Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.09.2006 12:46
aufbauproblem zu 239b Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.08.2005 10:46
Aufbauproblem Strafrecht - Examensvorbereitung 08.08.2005 17:05





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN