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Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 27.04.2009, 20:36
Boardneuling
 
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Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag

Guten Abend zusammen,

es geht hier um ein großes Unternehmen, welches in zahlreiche, kleinere offizielle Firmen aufgeteilt ist.

Der Arbeitnehmer ist seit über 3 Jahren dort tätig, wird jedoch jedes Jahr nur 1x neu verlängert (für 1 Jahr), und dann eben neuen "Firmennamen".

Viele andere, die zu der Zeit oder sogar später anfingen, sind schon lange in einem unbefristeten Arbeitsvertrag untergebracht.

Was sagt ihr dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 10:36
V.I.P.
 
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AW: Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag

Dass, spätestens bei der 2. Verlängerung ein unbefristeter Vertrag unterzeichnet werden muss, oder aber die vollständige Kündigung ...

LG
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Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 00:19
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AW: Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag

Zitat:
Zitat von Libertin
Dass, spätestens bei der 2. Verlängerung ein unbefristeter Vertrag unterzeichnet werden muss, oder aber die vollständige Kündigung ...

LG
Moment. Das gilt doch nur für sachgrundlose Befristung! Siehe TzBfG § 14. Befristungen mit Sachgrund kann man theoretisch endlos fortsetzen. Und mal ehrlich: es ist nicht schwer einen Sachgrund zu finden: Projekt, Vertretung, Erprobung etc. Mein persönlicher Favorit ist aber: "die Eigenart der Arbeitsleistung"

Übrigens muss der Grund für eine sachliche Befristung meines Wissens nicht einmal angegeben werden. Falls jemand etwas Gegenteiliges weiß, bitte Bescheid sagen.

Die Frage ist, was im Vertrag steht. Falls sachgrundlos befristet wurde, gilt:

Zitat:
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Hier der Paragraph im TzBfG: http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Sofern unrechtmäßig befristet wurde, kann der AN Entfristungsklage einreichen.
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