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Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 13.02.2008, 16:28
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Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich?

Hallo, brauche jetzt auch mal Hilfe:

angenommen Frau A und Herr B sind verheiratet, haben 2 Kinder. Herr B lernt Frau C kennen und trennt sich von Frau A. Frau A fängt daraufhin an Frau C bei Herrn B zu verleumden (z.B. angebliche Gespräche oder Telefonate, die das Ziel haben sollen Frau A "fertig" zu machen.). Als Herr B darauf nicht mehr reagiert und die Scheidung will, hinterlegt sie bei einem Anwalt einen mehrseitigen Bericht zu o.g. Vorwürfen. Dieser wird jetzt als Druckmittel verwendet, damit die Kinder nicht mehr ihren Vater besuchen dürfen. Hat Frau C die Möglichkeit eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede zu erstatten? Keiner der Vorwürfe stimmt. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit Frau A in die Schranken zu verweisen?
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Alt 13.02.2008, 16:59
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AW: Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich?

Ich rate C zur Gelassenheit, schon gar weil es sicherlich und lediglich Banalitäten sind, welche A gegenüber C äußerte?

Sicherlich müsste persönliche Beleidigung oder Verleumdung nicht hingenommen werden, aber dieses Potential ist aus dem SV nicht erkennbar.

Letztlich ist die Handlungsweise der A in Eifersucht und natürlichem Verhalten zum Besitztum erklärbar, welches kein sonderliches Phänomen darstellt.

Immerhin hätte B die Möglichkeit, wie auch die Verantwortung souveräner zu reagierten und die Klärung mit A in Ruhe und Verantwortungsvoll zugunsten der Kinder ein einvernehmliches Reglement zu finden.

Vermute mal, dass sich dieser hinter C versteckt und Dank eines Gewissenbisses aussitzen möchte.


Ergo, C sollte selbst keine Kohlen in ein Feuer gießen!

C soll doch den B machen lassen


Lg. aus München

Ps. Selbstverständlich könnten nun RA´s gute Freude und Honorar an dem Ehekonflikt genießen, welcher kaum im Ergebnis "außer Spesen nichts gewesen" bringt!
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 13.02.2008, 17:45
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AW: Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich?

Danke erst einmal für die schnelle Reaktion. Leider ist es so, dass C nervlich mittlerweile ziemlich mitgenommen ist und sich allein nicht mehr so wirklich aus dem Haus traut, aus Angst A zu sehen bzw. gesehen zu werden. Die genauen Beschuldigungen werden erst bekannt, wenn B trotzdem auf sein Umgangsrecht mit den Kindern beharrt. Bisherige Versuche seitens B den Umgang mit den Kindern friedlich zu regeln, scheiterten immer am uneinsichtigen Verhalten A´s. Und jetzt versucht A eben C fertig zu machen (gelingt ihr auch langsam) und C die Schuld zu geben. Was ein friedliches Miteinander zwischen B und C auch langsam ausschließt. Außerdem ist es C mehr als leid, solche Lügen und Intrigen auszuhalten (nach 2 Jahren muss endlich Schluss sein).
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2008, 18:15
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AW: Anzeige wegen Verleumdung sinnvoll/möglich?

Zwei Jahr sind zulange, für derlei Quatsch!

Schade empfinde ich B´s Haltung, da dieser scheinbar nicht willens ist, derlei zu unterbinden.

Eventuell hat A alsdann echt ein bezwecktes Ziel erreicht, dann wäre es um die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen C und B im Übel.

Somit sollte C zunächst den 100%-igen Beistand von B sich sicher sein, oder einfach die Segeln streichen.

oder B ultimativ auffordern ein Machtwort, wie auch genug den Mann zu stellen, dass C unbehelligt bleibt!

Prüfe: (lese in Ruhe das StGB)

§ 238
Nachstellung;
§ 187
Verleumdung;
§ 186
Üble Nachrede;

Teile mit, was bislang im Sachverhalt (SV) nicht erwähnt wurde!

Sodann, hätte C die A schnell mal am A.sch!


Lg. aus München
__________________

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