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anwaltskosten für schüler?freue mich über schnelle hilfe

Dies ist eine Diskussion zu anwaltskosten für schüler?freue mich über schnelle hilfe innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 15:21
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anwaltskosten für schüler?freue mich über schnelle hilfe

mal angenommen, vor etwa 3 jahren fand ein rechtsstreit zwischen vater und tochter wg unterhalt statt.damals die tochter gerade 18, aber noch schülerin der 12. klasse.sie war damals bei einem anwalt, für den sie insgesamt am ende um die 400 euro bezahlt hat.
nun hat sie gehört, dass der anwalt in dem falle die pflicht hatte, sie darüber aufzuklären, dass sie bei gericht einen beratungshilfeschein oder sowas bekommen hätte. dann hätte sie an ihn nur einen kleinen betrag zahlen müssen. dies ist aber in keiner weise geschehen, er hat nie gesagt, dass einem schüler eine solche möglichkeit offen steht, sie ging immer davon aus, alles selbst zahlen zu müssen.
kann man da nun noch etwas machen? er hat ja eigentlich gebühren erhalten, wozu er nciht berechtigt war. denn er hat sie ja nicht drüber aufgeklärt, was doch seine pflich ist oder???(-> § 352 stgb)
was kann man da denn jetzt machen?
würde mich über schnelle antworten freuen
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