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Anfrage an den Rechtsanwalt

Dies ist eine Diskussion zu Anfrage an den Rechtsanwalt innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 10:44
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Anfrage an den Rechtsanwalt

X möchte sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn er eine Anfrage an einen RA sendet, wo er seinen Fall kurz beschreibt und fragt, ob er den Streit gewinnen kann entstehen ihm schon irgendwelche Kosten oder ist die Anfrage wie üblich kostenlos und unverbindlich?

Geändert von Eduard (09.12.2008 um 12:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:02
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Zitat:
oder ist die Anfrage wie üblich kostenlos und unverbindlich?
Bei einem RA ist kostenlose Beratung alles andere als üblich

Also, wenn man eine erste Anfrage beantwortet haben will, geht das via Erstberatungsgebühr, die max. 190 Eur netto plus Pauschale kosten darf. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und wenn man dann bei diesem Anwalt bleibt, kann er diese Kosten mit dem später erteilten Mandat verrechnen.

LG
LB
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:32
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Danke!
Aber wenn ich in der Anfrage schreibe:

Zitat:
Vorsichtshalber beantrage ich im Voraus die Beratungshilfe gemäß BerHG aufgrund meiner finanziellen Lage (Auszubildender, ALG II - Empfänger). Kann die Beratungshilfe nicht beantragt werden/wird abgehlent, bitte ich Sie diese Anfrage nicht bearbeiten und nicht beantworten
Können mir trotzdem irgendwelche Kosten anfallen außer einem geringen Anteil in Höhe von 10,00 € ?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:43
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Der richtige Weg wäre: Erst zum AG gehen, Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem dann einen RA aufsuchen und Beratungsgespräch führen.
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Alt 09.12.2008, 11:43
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Exclamation AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Achtung: Forenregeln!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:44
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

und das mir... Ohje, wo hab ich heute meinen blonden Kopf?

Eduard, änder mal fix Deinen Beitrag um!
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  #7 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:07
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Zitat:
Zitat von La Belle
Der richtige Weg wäre: Erst zum AG gehen, Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem dann einen RA aufsuchen und Beratungsgespräch führen.

Gut. Aber laut BerHG kann die Beratungshilfe wie beim AG so wie beim RA beantragt werden.
Oder ist es doch beim AG besser?
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  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:13
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

Zitat:
Zitat von Eduard
X möchte sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn er eine Anfrage an einen RA sendet, wo er seinen Fall kurz beschreibt und fragt, ob er den Streit gewinnen kann entstehen ihm schon irgendwelche Kosten oder ist die Anfrage wie üblich kostenlos und unverbindlich?
Wieso sollte das Üblich sein? Ist es üblich, dass Menschen kostenlos arbeiten?

Außerdem dürfen Anwälte das gar nicht. Dies ergibt sich aus dem Standesrecht und ist abmahnfähig.

Eine jede juristische Frage kann man außerdem nicht einfach so beantworten, auch wenn der Laie´meiunt, dass sein nur eine "kurze" Frage. Sie erfordert nicht nur Fachverstand, sondern auch Einarbeitung und Beschäftigung. Erstberatungen sind daher für gewöhnlich mit 150 EUR anzusetzen, je nach Rechtsgebiet und Haftungsrisiko.

Beratungshilfe kann auch direkt der Anwalt beantragen, nur hat er sich dann ja schon mit der SAche befasst...deshalb gebe ich La Belle recht. Losgestratzt zum Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle, die helfen weiter. Meistens.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:19
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AW: Anfrage an den Rechtsanwalt

vielen Dank!
Ich gehe zum AG
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  #10 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:29
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Zitat:
Zitat von Goldbart
Bei produktiven Berufen ist es üblich, dass Offerten und Angebote, auch konkret ausgearbeitete, kostenlos erarbeitet werden, da es sich um eine Form von "Werbung" handelt, mit der Aufträge an Land gezogen werden.
JA? Das ist mir neu; Kostenvoranschläge, Anfahrten zum Rohrbruch, Inspektionen etc - alles kostenlos? Stark.

Demnächst auch bei Ihrem Fachhändler, alles kostenlos!!! Schriftsteller, veröffentlichen kostenlos, Journalisten sowieso. Philosophische Traktate, Denkarbeit, Produktion, alles erstmal kostenlos. Der Kunde kommt dann ja auch wieder - und geht wieder von kostenloser Leistungserbringung aus.

In welcher Welt lebst Du???.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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