Dies ist eine Diskussion zu Anfrage an den Rechtsanwalt innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Anfrage an den Rechtsanwalt Geändert von Eduard (09.12.2008 um 12:06 Uhr). |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Zitat:
![]() Also, wenn man eine erste Anfrage beantwortet haben will, geht das via Erstberatungsgebühr, die max. 190 Eur netto plus Pauschale kosten darf. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und wenn man dann bei diesem Anwalt bleibt, kann er diese Kosten mit dem später erteilten Mandat verrechnen. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Danke! Aber wenn ich in der Anfrage schreibe: Zitat:
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Der richtige Weg wäre: Erst zum AG gehen, Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem dann einen RA aufsuchen und Beratungsgespräch führen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| Achtung: Forenregeln!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt und das mir... Ohje, wo hab ich heute meinen blonden Kopf? ![]() Eduard, änder mal fix Deinen Beitrag um!
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Zitat:
Gut. Aber laut BerHG kann die Beratungshilfe wie beim AG so wie beim RA beantragt werden. Oder ist es doch beim AG besser? |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Zitat:
Außerdem dürfen Anwälte das gar nicht. Dies ergibt sich aus dem Standesrecht und ist abmahnfähig. Eine jede juristische Frage kann man außerdem nicht einfach so beantworten, auch wenn der Laie´meiunt, dass sein nur eine "kurze" Frage. Sie erfordert nicht nur Fachverstand, sondern auch Einarbeitung und Beschäftigung. Erstberatungen sind daher für gewöhnlich mit 150 EUR anzusetzen, je nach Rechtsgebiet und Haftungsrisiko. Beratungshilfe kann auch direkt der Anwalt beantragen, nur hat er sich dann ja schon mit der SAche befasst...deshalb gebe ich La Belle recht. Losgestratzt zum Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle, die helfen weiter. Meistens.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt vielen Dank! Ich gehe zum AG |
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| AW: Anfrage an den Rechtsanwalt Zitat:
Demnächst auch bei Ihrem Fachhändler, alles kostenlos!!! Schriftsteller, veröffentlichen kostenlos, Journalisten sowieso. Philosophische Traktate, Denkarbeit, Produktion, alles erstmal kostenlos. Der Kunde kommt dann ja auch wieder - und geht wieder von kostenloser Leistungserbringung aus. In welcher Welt lebst Du???.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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