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An wen herausgeben?

Dies ist eine Diskussion zu An wen herausgeben? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 31.07.2007, 23:22
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An wen herausgeben?

Hey,

ich hab (mal wieder) ein Problem. Die Ansprüche habe ich zwar geklärt, möchte nun aber wissen gegenüber wem man in so einem Fall die Sache herausgeben soll/muss.

Folgender SV

A ist vom KV mit B zurückgetreten, weil der ihm ein gestohlenes Auto verkauft hat und das Eigentum daher nicht verschaffen konnte. C ist der Eigentümer des Buches.

Problem

Nun hat unser A einen Rücktrittsanspruch gegen den B und kann von dem sein Geld herausbekommen. Dazu muss er diesem aber wegen §346, 348 grds. das Buch geben. Unsere C hat aber auch einen Vindikationsanspruch gegen A. Wem soll der A jetzt das Buch geben?

Irgendwie hab ich keine Ahnung was er machen soll: Was passiert wenn er es dem B gibt? Muss er dem C den SchE aus §§989, 990 zahlen? Und wenn der C schon geklagt hätte, müsste B dann auch noch die Gerichtskosten zahlen?

Nehmen wir hingegen an, dass er es dem C gibt: Dann bekommt er von B nix, weil der nur Zug-um-Zug leisten muss. Das kann ja wohl nicht sein! Vor allem müsste der B die Sache dann sowieso wieder dem C herausgaben.
Und noch schlimmer wird es, wenn wir annehmen, dass der A neben dem C wohnt und es dem B herausgibt, der in Island wohnt. Dann muss der C nach Island laufen. Wer bezahlt ihm denn das?

Also ich blicke es überhaupt nicht. Intuitiv muss es aber so laufen, dass der B der dumme ist und dem A nix passieren kann, denn der B hat schließlich die Situation verbockt.

Habt ihr Ideen? Finde es voll schrecklich, dass ich das nicht lösen kann, da sich die Frage im Alltag wohl dauernd stellt

Viele Grüße

Madcat
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