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§ 935 BGB Minderjährige

Dies ist eine Diskussion zu § 935 BGB Minderjährige innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 01.09.2011, 20:24
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§ 935 BGB Minderjährige

Es gibt doch einen Streit bei 935, ob die Sache Abhandengekommen ist, wenn der Minderjährige sie weggibt.

Meine Frage bezieht sich dieser Streit auf den Minjährigen Eigentümer oder auf den Minderjährigen Besitzer?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 09:07
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AW: § 935 BGB Minderjährige

Die Weggabe einer Sache durch einen Geschäftsunfähigen ist immer ein "Abhandenkommen", bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Frage umstritten. Das betrifft Fälle, in welchen der Minderjährige entweder Eigentümer und (unmittelbarer) Besitzer ist oder nur unmittelbarer Besitzer, wobei er sein Besitzrecht vom Eigentümer als mittelbarem Besitzer ableitet (Fall des § 935 Abs. 1 Satz 2 BGB).
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