Dies ist eine Diskussion zu Zweitstudium Jura gleich nach Erststudium innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zweitstudium Jura gleich nach Erststudium Hallo zusammen! Ich hätte gerne ein paar Ratschläge und möchte hier meine Situation bzw. mein Anliegen schildern. Ich überlege, ob ich nach einem Studium der Japanwissenschaften (Japanologie) mit Nebenfach Jura (Schwerpunkte nur Öff Recht und BGB) mit einem Jurastudium beginnen sollte. Meine Situation: Ich bin 28 Jahre alt. Der Abschluss ist Magister, Note: 2,1. Die Juraprüfungen, außer die Hausarbeiten, mangels Kommilitonen-Kontakt, fielen mir bisher leicht. Ich möchte, offensichtlich, was mit Jura machen. Da man aber in Deutschland für alles einen Schein braucht, sind die interessanten Jobs, Beratung, Steuerprüfung, etc. nur für mindestens 1. Staatsexamen aufwärts. Ich möchte mich gerne aufs Finanzrecht spezialisieren. Ich habe keine Befürchtung das Studium nicht, gut, zu schaffen. Was mich aber beunruhigt ist mein Alter, das im Falle das Abschluss zwischen 32 und 33 Jahren läge. Ich nehme an: Vollzeit zu studieren, Finanzierung kein Problem. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich bin mir auch nicht sicher, wie weit mir mein Japan-Schwerpunkt nützlich sein könnte. Ich spreche Japanisch, eingerostet, aber ausbaufähig, und habe Kenntnisse im japanischen Recht, d.h. kann jap. Gesetze lesen, übersetzen und kenne Begriffe, sowie die relevanten Gesetze des japanischen Finanzmarktes. Vielen Dank für, jede, Hilfe! |
| |||
| AW: Zweitstudium Jura gleich nach Erststudium Hallo! Als ich deinen Beitrag gelesen habe, sind mir sofort die ganzen Leute aus dem Medizinstudium eingefallen, die oft eine Ausbildung, den 2. Bildungsweg etc. hinter sich haben und dann noch Medizin studieren. Das sind nicht wenige und Medinzin dauert noch länger als ein Jurastudium. Diese Leute stellen den Wunsch Arzt zu werden über ihre Ängste. Ich denke, dass man nur dann richtig gut sein kann, wenn man es wirklich will. Vielleicht bereust du es später, wenn du es nicht machst? Du lebst nur einmal. ![]() Es gibt noch etwas anderes, was ich dir vorschlagen würde. In den letzten Jahren haben sich neue Studiengänge gebildtet, die einen LL.B bzw. LL.M anbieten. Dieser Abschluss ist zwar in Deutschland überhaupt noch!! nicht angesehen, aber im Ausland ganz selbstverständlich. Gerade, wenn du international arbeiten möchtest,ist dieser Abschluss interessant für dich. Die Hanse Law School bietet zum Beispiel einen LL.B an. (Uni Bremen) Google mal ![]() Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Liebe Grüße. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Aufwendungen für Erststudium nach Berufsausbildung als Werbungskosten abziehbar | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 16.09.2009 17:17 |
| Unterhalt für Erststudium nach Regelstudienzeit | Familienrecht | 23.02.2009 11:47 |
| Gleich und gleich gesellt sich gern. Eine Studie zu Einkommen und Heiratsverhalten in Deutschland und Großbritannien | Nachrichten: Wissenschaft | 17.11.2006 12:00 |
| Jura als Zweitstudium -- ein oder zwei Staatsexamen?? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 07.03.2006 11:56 |
| Keine Studiengebühr für Zweitstudium nach zügigem Erststudium? | Nachrichten: Recht & Gesetz | 11.02.2006 11:10 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios