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Zulassung zum Jurastudium

Dies ist eine Diskussion zu Zulassung zum Jurastudium innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 14.05.2009, 15:08
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Zulassung zum Jurastudium

Hallo.
Ich bin zur Zeit in der Ausbildung bei einem Amtsgericht im OLG Bezirk Hamm. Im kommenden November habe ich meine schriftliche Abschlussprüfung und im Januar 2010 habe ich meine mündliche Abschlussprüfung. Ich werde dann Justizfachangestellte sein.
Durch meine Ausbildung habe ich jeden Tag mit dem Gesetz zu tun und verstehe auch damit umzugehen. Ich möchte unbedingt Jura studieren. Durch die 2 1/2 jährige Ausbildung bekomme ich die Berechtigung, an diversen Fachhochschulen zu studieren. Da Jura aber nur an der Uni studiert werden kann habe ich mich informiert wegen den Voraussetzungen. Das Problem ist nicht die abgeschlossene Berufsausbildung sondern die drei Jahre Berufserfahrung, die ich dann benötige. Wir bekommen nach der Ausbildung nur eine Übergangsstelle von maximal einem Jahr an einem Gericht im Bezirk vom OLG Hamm. Gibt es eine Möglichkeit, diese drei Jahre zu umgehen?
Es wäre toll, wenn viele antworten.
Ganz netten Gruß
Jenny
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2009, 13:33
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AW: Zulassung zum Jurastudium

Haben Sie Abitur, dann könnten Sie doch direkt an die Uni gehen und Jura studieren?! Weshalb sind denn die 3 Jahre Berufserfahrung ein Problem?

Übrigens sind in meinem Studienjahrgang diverse ReNo's die gedacht haben Jura studieren wäre toll, weil sie während der Ausbildung "viel mit Gesetzen" zu tun hatten. Die hälfte hat bereits nach dem ersten Semester wieder aufgehört!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2009, 15:29
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AW: Zulassung zum Jurastudium

Zitat:
Zitat von Nh-88
Haben Sie Abitur, dann könnten Sie doch direkt an die Uni gehen und Jura studieren?! Weshalb sind denn die 3 Jahre Berufserfahrung ein Problem?
Ich würde die Anfrage im Sinne von "hat kein Abitur" interpretieren.

Ansonsten würde ich mal bei verschiedenen Unis wegen der Zugangsberechtigung zum Studium nachforschen. Oder eben drei Jahre warten.

Wenn es nur um die Paragraphenreiterei geht, dann könnte auch ein Studium des Bachelor of Laws an der Fernuni Hagen interessant sein. Hier kommt man ggf. auch ohne Abitur über eine Zugangsprüfung rein.

http://www.fernuni-hagen.de/rewi/stu...ulassung.shtml

Man kann halt später die klassischen Juristenberufe wie Anwalt oder Richter (noch) nicht ausüben, weil dort das Staatsexamen als Abschluss nicht angeboten wird.

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2009, 16:25
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AW: Zulassung zum Jurastudium

Also ich habe kein Abitur und in Bezug auf das arbeiten mit dem Gesetz und den ReNos kann ich direkt sagen, dass da Welten zwischen den Ausbildungen liegen. Ich arbeite am Gericht und in meiner Abschlussprüfung muss ich mit dem kompletten Schönfelder und Ergänzungsband umgehen können, denn keiner weiss vorher, welcher Themenbereich geprüft wird, genauso in der mündlichen Prüfung.
Ich habe mich wie gesagt schon informiert und um z. B. in Bielefeld zu studieren brauche ich zu der Ausbildung 3 Jahre Berufserfahrung. In dem Beruf Justizfachangestellte bekommen wir nach der Abschlussprüfung einen befristeten Vertrag von maximal einem Jahr an einem Gericht im OLG Bezirk Hamm. Das heisst, dass ich dann wenn überhaupt ein Jahr Erfahrung habe. Es ist sehr schwer übernommen zu werden nach der Ausbildung und eine Anstellung in diesem Beruf zu finden. Deshalb frage ich, kann ich diese 3 Jahre Berufserfahrung irgendwie umgehen um an der Zulassungsprüfung teilzunehmen?.
Und bezüglich des unterschiedes zwischen Ausbildung und Studium. Ich arbeite unheimlich gerne im Gesetz und mir gefällt nicht nur die Arbeit im Gericht sondern die bei der Staatsanwaltschaft war auch toll. Momentan führe ich nur die Verfügungen der Richter aus, doch ich möchte nicht nur Ausführende sonder Verfügende sein ;-)
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