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Zulassung als Solicitor (UK)

Dies ist eine Diskussion zu Zulassung als Solicitor (UK) innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 04.10.2011, 01:09
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Zulassung als Solicitor (UK)

Guten Abend!

Ein Freund von mir kommt aus England; er hat den dort üblichen Ausbildungsweg als Jurist durchlaufen, sprich den LL.B. (Bachelor of Laws) an einer guten englischen Uni (University of London) gemacht und im Anschluss das LPC durchlaufen (etwa vergleichbar mit dem Referendariat).

Jetzt stellt sich die Frage wie er in Deutschland zugelassen werden kann; soweit wir das inzwischen recherchiert haben gibt es dafür durchaus Wege (ausser für den Berufsweg des Richters, den er aber eh nicht beschreiten will):

1. 3-jährige Tätigkeit im Bereich des deutschen Rechtes, vermutlich durch Tätigkeit in einer deutschen Kanzlei

2. Durch die sog. Eignungsprüfung für "europäische Anwälte"; ist wohl nicht ganz ohne und es werden wohl spezielle Vorbereitungskurse dafür angeboten, aber nungut...

Kann jmd. dazu was sagen?
Haben wir soweit erstmal richtig recherchiert?
Kenn jmd einen der o.g. Wege?

Danke für jeden Rat!
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Alt 04.10.2011, 10:36
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AW: Zulassung als Solicitor (UK)

Vielleicht hilft ja eine Anfrage bei der Anwaltskammer weiter...
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Alt 03.02.2012, 18:30
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AW: Zulassung als Solicitor (UK)

Wie Du schon gesagt hast, gibt es 2 Möglichkeiten um zu einer Zulassung in Deutschland zu kommen. Entweder muss man bereits als Anwalt in einem EU-Land zugelassen sein und kann dann auch die deutsche Zulassung durch eine 3-jährige Tätigkeit in Deutschland erwerben.

Da dein Bekannter jedoch "nur" einen LL.B und den LPC gemacht hat, ist er in England noch nicht als Solicitor zugelassen. Dafür müsste er noch einen 2-jährigen sogenannten Training Contract mit einer englischen Kanzlei absolvieren (dem Referendariat vergleichbar).

Da er dies laut deiner Aussage scheinbar jedoch noch nicht gemacht hat, besteht nur die Möglichkeit in Deutschland zum Referendariat zugelassen zu werden. Dafür müsste er die nach §112a DRiG nötige "Gleichwertigkeits-und Eignungsprüfung" ablegen. Im Endeffekt ist dies das 1. Staatsexamen, nur das keine Hausarbeit verlangt wird. Auch eine mündliche Prüfung findet nicht statt. Bei den jeweiligen Webseiten der Justizprüfungsämter der einzelenen Bundesländer kann man dies meistens nachlesen.

Ich selber habe auch in England studiert (LL.B, LL.M und LPC) und habe gerade die Eignungsprüfung bestanden und werde in den nächsten Monaten mein Referendariat in Deutschland beginnen.

Zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung habe ich ein 6-monatiges Repetitorium besucht und dann selber nochmal 6 Monate in Eigenarbeit mit auf die Prüfung vorbereitet.

Ich hoffe das hilft erstmal weiter.
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