Dies ist eine Diskussion zu Zugangsprüfung für Nichtabiturienten innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zugangsprüfung für Nichtabiturienten Hallo an alle, Ich denke seit langem darüber nach, Jura zu studieren. Zwar habe ich kein Abitur gemacht (bitte nicht sagen: "selber schuld"), aber ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und über 5 Jahre Berufserfahrung, so dass die Voraussetzungen für eine Zugangsprüfung beruflich Qualifizierter erfüllt wären (Alter passt auch). Hat jemand schonmal so eine Zugangsprüfung absolviert? Dass sie nicht einfach ist, kann ich mir vorstellen. Schließlich steht man nach Bestehen in direkter Konkurrenz zu den Abiturienten, wenn es um den NC geht. Ich wüsste nur gerne, wie ich mich in etwa vorbereiten kann. Ich möchte keine genauen Aufgabenstellungen hören. Aber wenn die Uni sagt, dass "fachliche und methodische Voraussetzungen" geprüft werden, ohne Einbezug von Studieninhalten, ist das ja schon eine recht "dehnbare" Definition, oder? Vielleicht ist jemand da, der mir helfen kann. Vielen Dank MfG dahny Geändert von dahny83 (04.05.2009 um 17:52 Uhr). |
| |||
| AW: Zugangsprüfung für Nichtabiturienten Zitat:
"Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU Münster hat mittlerweile eine Ordnung zur Regelung der Zugangsprüfung für das Jurastudium für Bewerber ohne Abitur verabschiedet. Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Vollendung des 22. Lebensjahres - abgeschlossene Berufsausbildung - mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Die Prüfung setzt sich aus einer fünfstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen. Geprüft werden die Fähigkeiten der Prüflinge in logischer Argumentation sowie ihre Fähigkeiten im sprachlichen Ausdruck. Juristische Vorkenntnisse sind für die erfolgreiche Bearbeitung nicht erforderlich. Die Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet und es wird eine Durchschnittsnote errechnet. Die bestandene Prüfung berechtigt studiengangsbezogen zur Aufnahme des Jurastudiums im ersten Fachsemester an der WWU Münster. " (Zitat der Web-Seie des Prüfungsamtes der Uni Münster) Und Uni Münster ist da längst nicht die einzige... Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen, was alles in so einem Test abgeprüft wird, denn logische Argumentation und sprachlicher Ausdruck ist ein sehr dehnbarer Begriff (wie so vieles in der Rechtswissenschaft ).Mir geht es nur um die Tematiken, bzw Prüfungsanforderungen. und nicht, wie leider in so vielen Foren um unnützige Beiträge anderer Forenbenutzer. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass bei der Prüfung ein sehr hohes Niveau erwartet wird. Ich bedanke mich bereits im Voraus für nützliche Antworten und Hinweise. |
| |||
| Hallo, ich schließe mich ebenfalls der Suche meiner Vorredner an. Ich werde Mitte Juli 2009 den schriftlichen Teil der Zugangsprüfung für das Fach Rechtswissenschaften/Erste juristische Prüfung absolvieren. Für Informationen bzgl. der möglichen Themen wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank bereits im Voraus. freundliche Grüße Matthias |
| |||
| AW: Zugangsprüfung für Nichtabiturienten Ich habe jetzt nähere Angaben für meine Zugangsprüfung bekommen: 1. vierstündige schriftliche Prüfung (2 Themen in Form eines Besinnungsaufsatzes bearbeiten, aktueller Bezug mit rechtlichem und politischem Hintergrund) 2. mündliche Prüfung Für genaue Informationen empfehle ich den Kontakt zum Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule. |
| |||
| AW: Zugangsprüfung für Nichtabiturienten Hallo, ich denke mal, das ist auch von Uni zu Uni unterschiedlich. Ein Dr. oder Prof. Dr. denkt sich die Inhalte der Prüfung an der jeweiligen Uni ja aus, so dass es immer ein paar Unterschiede geben wird. Trotzdem möchte ich gerne von meiner gestrigen Zugangsprüfung berichten, die nicht besonders einfach war: 1. Teil: Allgemeinwissen (ohne Politik und Staatswesen) keine Multiple Choice Fragen sondern freie Beantwortung vor allem zu Literatur, Kunst, Geschichte, etwas Geographie, sehr schwer 2. Teil: POlitik und Staatswesen, war okay, alles was man über das deutsche Staatswesen wissen sollte 3. Teil. 3 Aufsätze zum Thema Hochschulreform und Bildung Wie gesagt, das war eine von vielen Zugangsprüfungen. Es ist völlig berechtigt, dass sie einen gewissen Anspruch hat, Bitte nicht auf diese INhalte versteifen, wie gesagt, andere Professoren, andere Fragen |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios