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Was dürfen eigentlich Klausurprüfer?

Dies ist eine Diskussion zu Was dürfen eigentlich Klausurprüfer? innerhalb des Forums Allgemeines Forum für Jurastudenten

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Alt 22.02.2011, 19:34
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Was dürfen eigentlich Klausurprüfer?

Ich kenne da einen fiktiven F,
dieser F war in einer Zwischenprüfungsklausur einer deutschen Uni (Strafrecht) und es gab zwei Prüfer die die Klausur beaufsichtigt haben.

Sie sind nicht nur durch die Reihen gegangen und haben geschaut was da so an Zetteln auf dem Tisch lag, sondern haben auch mal Mäpchen durchwühlt, sich das StGB genommen und durchblättert und in zwei Fällen - offenbar ohne Hinweise - auch mal eine Tasche angeschaut.

Haben die da vollständig freie Hand oder wo sind deren Grenzen?
Der fiktive F hatte zwar selbst keine Probleme mit dieser Klausur fand es aber ziemlich dreist...
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 01:29
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AW: Was dürfen eigentlich Klausurprüfer?

Eine Taschenkontrolle ist ein Grundrechtseingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 GG, 'allgemeines Persönlichkeitsrecht'). Gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 darf in dieses Recht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden (Gesetzesvorbehalt).

Das Hochschulgesetz (zumindest in Niedersachsen: das Nds. Hochschulgesetz) ermöglicht solch einen Grundrechtseingriff nicht.

Die Klausur- oder Prüfungsordnungen der Universitäten sind von ihnen selbstgeschriebenes Recht und stellen keine Gesetze dar, so daß in ihnen auch keine rechtswirksamen Grundrechtseinschränkungen manifestiert sein dürfen.

Fazit: Es gibt kein Recht des Prüfers zur Taschenkontrolle:

Allerdings: Wenn die Universität darauf hinweist, daß derjenige, welcher zur Prüfung am Prüfungstag den Prüfungsraum mit einer Tasche betritt sich mit einer Durchsuchung derselben einverstanden erklärt, ansonsten könne er diese draußen lassen, dann wäre dies wie eine Einwilligung zu werten und stellte keinen Grundrechtseingriff dar (dem Wollenden geschieht kein Unrecht).

Genauso verhält es sich mit der Durchsicht der Papiere (Gesetzestexte) im Sachverhalt. Und die Texte, welche (jungfräulich) zur Prüfung zugelassen sind, beinhalten kein eigenes Gedankengut. Insofern hier: kein Grundrechtseingriff.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (06.03.2011 um 10:12 Uhr).
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